Europawahl am 09. Juni 2024 - Entschädigung der Wahlhelfer*innen
Sachvortrag:
Wahlhelfer*innen können für die Übernahme des Wahlehrenamtes eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) erhalten (§10 Europawahlordnung).
Bei den zurückliegenden Wahlen wurde den Wahlhelfer*innen folgende Entschädigung gezahlt:
Kommunalwahlen 2020: 40 €
Bundestagswahl 2021: 50 €
Landtags- und Bezirkswahlen 2023: 50 €
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Gewinnung von Wahlhelfer*innen als immer schwieriger erweist, wird vorgeschlagen, die Wahlhelferentschädigung auch bei der Europawahl 2024 sowie bis auf Weiteres auch für künftige Wahlen auf 50 € festzusetzen.
Aus dem Gremium wird darum gebeten, die Anzahl der Wahlhelfer*innen nicht zu reduzieren.
Beschluss:
Bei der Europawahl am 09. Juni 2024 wird den Wahlhelfer*innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 50 € gewährt. Die Wahlhelferentschädigung in Höhe von 50 € gilt auch für künftige Wahlen, so lange kein anderslautender Beschluss gefasst wird.
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