Der Marktgemeinderat Giebelstadt hat sich bereits unter TOP 11 der Sitzung vom 21.08.2023 mit dem Vorentwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Ochsenfurt und unter TOP 12 der Sitzung vom 21.08.2023 mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Hohestadt Fa. Herrhammer" befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Gegenüber dem Vorentwurf, vornehmlich dem Bebauungsplan, haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:
· Ausweitung Pflanzgebot: Zweireihige Heckenzeile im Süden und Südosten, randliche Brachfläche im Westen, Verbreiterung Brachfläche im Nordosten
· Planinterne Kompensation des naturschutzfachlichen Ausgleichs
· Nachrichtliche Übernahme angrenzender Leitungstrassen
· Städtebaulicher Entwurf: Ost-West-Aufständerung der Module
· Ausarbeitung der Habitatpotentialanalyse zur saP
· Textliche Festsetzungen zur Blendung
· Festsetzung der Nachnutzung nach Rückbau als Ackerland
· Übernahme der Vorgaben zum Umgang mit Bodendenkmälern in textliche Hinweise
· Festsetzung der Gestaltung von Gebäuden und Vorgaben zu Einfriedungen in die örtlichen Bauvorschriften
· Zeichnerische Darstellung Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.
Einwendungen werden nicht erhoben.
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Marktgemeinderat Kuhn war bei der Abstimmung nicht anwesend.