Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Giebelstadt hatte sich bereits unter TOP 05 der Sitzung vom 12.12.2022 und der Marktgemeinderat unter TOP 12 der Sitzung vom 15.05.2023 mit dem Entwurf des Bebauungsplans "Bildacker" befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Der Bebauungsplan "Bildacker" sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Unter Würdigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Beschluss, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen, aufgehoben und beschlossen, das Regelverfahren durchzuführen.
An der Planungsabsicht der Gemeinde Geroldshausen hat sich durch die Änderung des Verfahrens nichts geändert. Im Regelverfahren wurden zusätzlich die umweltrelevanten Belange geprüft. Der daraus resultierende Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen wurde in den Unterlagen zum Bebauungsplan "Bildacker" (im Regelverfahren) ergänzt.
Folgende relevante Änderungen zum Bebauungsplan "Bildacker" mit Stand vom 13.06.2023 haben sich ergeben:
· Verfahrensänderung vom beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB zum Regelverfahren
· Ergänzung des Textteils Umweltbericht (Teil H)
· Ergänzung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen
· Anpassung der Textteile hinsichtlich der Verfahrensänderung
· Anpassung der Textteile hinsichtlich der gem. § 8 Abs.2 BauGB erforderlichen Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Geroldshausen
· Ergänzung eines Hinweises im Planteil zu Art. 7 Abs. 1 BayDSchG
· Fortschreibung der Begründung hinsichtlich der vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen
Um den Vorgaben gem. § 8 Abs. 2 BauGB gerecht zu werden, wird parallel die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geroldshausen geändert.
Mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung hatte sich der Marktgemeinderat Giebelstadt bereits unter TOP 05 der Sitzung vom 18.12.2023 befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 07.11.2023 haben sich ergeben:
· Fortschreibung der Begründungen zur 12. Flächennutzungsplanänderung hinsichtlich Alternativstandorten
· Fortschreibung Umweltbericht hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrslärms auf das Schutzgut Mensch
Belange des Marktes Giebelstadt werden von den Planungen nicht berührt.
Einwendungen werden nicht erhoben.
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |