Gremium:
Bau- und Umweltausschuss (Giebelstadt)
Sitzungsnummer:
BU/2024/001
Sitzungstermin:
Montag, 15. Januar 2024
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Sitzungsende:
20:50 Uhr
Sitzungsort:
Dreifachsporthalle Giebelstadt

Niederschrift vom 15.01.2024
Bau- und Umweltausschuss (Giebelstadt)


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 23.01.2024 08:32
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Ortstermin Dreifachsporthalle - Besichtigung  
 

Sachvortrag:
Architekt Michel, Architekturbüro Hetterich, erläutert den Stand der Maßnahme, die bis Ende des Monats abgeschlossen sein soll. Marktgemeinderat Reiter, der für das beauftragte Ingenieurbüro Burmester die technischen Gewerke Heizung/Lüftung/Sanitär geplant hat, ergänzt die Ausführungen zu den in seinen sowie den Bereich Elektro fallenden technischen Anlagen. Als gemeindlicher Vertreter auf der Baustelle fungierte Bautechniker Schirm, der beim heutigen Rundgang durch die Halle wichtige Ergänzungen zum Bauablauf beisteuert.
 
Fragen aus dem Gremium sowie von den weiter anwesenden Marktgemeinderatsmitgliedern werden von den drei o. g. Personen ausführlich beantwortet.
 
Vom Vorsitzenden wird informiert, dass ab Ende Januar aufgrund der anderweitigen Nutzung der Mehrzweckhalle (Faschingsveranstaltungen) die neue Halle für Trainingszwecke genutzt werden soll. Die ersten Spiele sollen Mitte Februar ausgetragen werden. Die Grundschule wird ihren Sportunterricht nach den Faschingsferien in die neue Halle verlegen. Die offizielle Eröffnung, zu der auch die Planer, die beteiligten Baufirmen sowie weitere verantwortliche Personen eingeladen werden, ist für den 08. März 2024 angedacht. Allerdings steht die endgültige Abstimmung des Termins noch aus. Einen Tag später soll es einen Tag der offenen Tür mit sportlichen Angeboten durch die Vereine geben.







TOP 02: Bekanntgaben und Anfragen  
 

Nachfrage zum Bauantrag Dümler in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.12.2023
Der Bauamtsleiter teilt hierzu mit, dass grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden, wenn keine Befreiung beantragt wird. Seine Plausibilitätsprüfung hat ergeben, dass die GRZ II zwar komplett ausgereizt wurde, die Vorgaben jedoch eingehalten sind, so dass keine Befreiung notwendig ist. Zum Thema Überschreitung der Baugrenze teilt er mit, dass das Entscheidungsgremium prinzipiell einer stärkeren Beeinträchtigung des Nachbarn zustimmt, wenn er einer Überschreitung zustimmt. Im betreffenden Fall ist aber eine Beschränkung der künftigen Bebauung des gegenüberliegenden Grundstücks nicht mit der Zustimmung zur Überschreitung verbunden.
 
Nachfrage zu TOP 08 der Sitzung des Marktgemeinderats am 04.12.2023, Mozartstraße 1, Eßfeld
Von der Verwaltung wird mitgeteilt, dass Kellerräume immer zu Herstellungsbeiträgen herangezogen werden (Ausnahme: Garage im Keller). So wurde beim betreffenden Objekt der Herstellungsbeitrag (Wasser + Kanal) nach Fertigstellung des Wohnhauses 1994 satzungsgemäß veranlagt.













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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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