Gremium:
Marktgemeinderat (Bütthard)
Sitzungsnummer:
GRB/2024/003
Sitzungstermin:
Mittwoch, 7. Februar 2024
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Sitzungsende:
21:35 Uhr
Sitzungsort:
Sitzungssaal Rathaus Bütthard

Niederschrift vom 07.02.2024
Marktgemeinderat (Bütthard)


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 20.03.2024 14:47
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderats vom 10.01.2024  
 



Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 02: Urnenanlagen auf den Friedhöfen der Gemeindeteile des Marktes Bütthard  
 

Sachvortrag:
In der Sitzung des Marktgemeinderates Bütthard vom 19.07.2023 wurde einstimmig beschlossen, auf den Friedhöfen der Gemeindeteile Gaurettersheim, Gützingen, Höttingen und Oesfeld eine individuell gestaltete Urnengemeinschaftsanlage zu errichten, die sich in das Gesamtbild des jeweiligen Friedhofs einfügt.
Um mögliche Standorte zu bestimmen und Ideen für verschiedene Gestaltungsformen zu sammeln, fand ein Besprechungstermin auf den Friedhöfen vor Ort statt, an dem Gerd Metzger (Garten- und Landschaftsbau, Bütthard), Peter Ernst (Bürgermeister), Jörg Brandes (Bauamt) und Kerstin Spall (Friedhofsverwaltung) teilgenommen haben.
 
Im Rahmen dessen wurde für jeden Friedhof ein geeigneter Standort für die Urnengemeinschaftsanlage festgelegt. Zudem gab es erste Vorschläge für mögliche Gestaltungsvarianten. Die Firma Garten- und Landschaftsbau Gerd Metzger wurde beauftragt, detaillierte Vorschläge zur Gestaltung auszuarbeiten. Diese verschiedenen Varianten wurden zur Vorbereitung auf die Sitzung im RIS hinterlegt und dem Marktgemeinderat am Sitzungsabend im Einzelnen vorgestellt.
 
Hierzu begrüßt der Vorsitzende Herrn Metzger von der Firma Garten- und Landschaftsbau und Frau Spall von der Friedhofsverwaltung.
 
Um den finanziellen Rahmen der Marktgemeinde nicht zu sprengen, sollen im laufenden Haushaltsjahr die Urnengemeinschaftsanlagen in Gützingen und Höttingen errichtet werden; die Ausführung der geplanten Anlage für Gaurettersheim und Oesfeld erfolgt erst ab dem Jahr 2025.
 
Friedhof Gaurettersheim:
Als Standort für die Urnengemeinschaftsanlage wurde die Freifläche südwestlich des Kreuzes favorisiert.
 
Variante 1:
Die Urnenanlage bietet Platz für ca. zehn Grabstätten à zwei Urnen, wird kreisförmig angeordnet und mit Einzeilern aus Granit-Großsteinen eingefasst. Über eine wassergebundene Wegedecke erreicht man die einzelnen Gräber. Der Eingangsbereich zum Urnenfeld ist so großzügig gestaltet, dass ggf. Sitzbänke aufgestellt werden können, die die Friedhofsbesucher zum Verweilen einladen.
Variante 2:
Die Urnenanlage bietet Platz für bis zu 13 Grabstätten à zwei Urnen, wird rechteckig angeordnet und mit Einzeilern aus Granit-Großsteinen eingefasst. Im Eingangsbereich zum Urnenfeld entstehen zwei Pflanzflächen für Sträucher o.ä. und auf der großzügig gestalteten, wassergebundenen Wegefläche könnten ebenfalls Sitzbänke platziert werden.
 
Friedhof Gützingen:
Als Standort für die Urnengemeinschaftsanlage wurde die Freifläche an der östlichen Mauer neben dem gepflasterten Aussegnungsplatz gewählt.
 
Variante 1:
Die Urnenanlage bietet Platz für acht Grabstätten à zwei Urnen und wird rechteckig angeordnet. Eine 50 cm hohe Mauer aus Muschelkalk-Systemsteinen begrenzt die Fläche. Eine geeignete Dauerbepflanzung wertet die Fläche optisch auf.
 
Variante 2:
Die Urnenanlage bietet Platz für sechs Grabstätte à zwei Urnen und wird im Halbkreis angeordnet. Eine 50 cm hohe Mauer aus Muschelkalk-Systemsteinen begrenzt die Fläche. Eine geeignete Dauerbepflanzung wertet die Fläche optisch auf.
 
 
Friedhof Höttingen:
Als Standort für die Urnengemeinschaftsanlage in Höttingen wurde die Fläche östlich vom Brunnen in Abteilung "C" festgelegt.
 
Variante 1:
Die Urnenanlage bietet ebenfalls Platz für acht Grabstätten à zwei Urnen, wird in halbrunder Form angeordnet und mit Einzeilern aus Granit-Großsteinen eingefasst. Um zu den einzelnen Gräbern zu gelangen, wird eine wassergebundene Wegefläche angelegt. Im inneren Halbkreis ist eine geeignete Bepflanzung geplant, um die Gemeinschaftsanlage gestalterisch abzurunden.
Variante 2:
Die Urnenanlage bietet Platz für acht Grabstätten à zwei Urnen, wird in eckiger Form angeordnet und mit Einzeilern aus Granit-Großsteinen eingefasst. Über eine wassergebundene Wegedecke erreicht man die einzelnen Gräber. Eine Sitzbank könnte ohne Weiteres in diese Fläche integriert werden. Ebenso ist eine Erweiterung nach Süden hin jederzeit möglich.
 
 
Friedhof Oesfeld:
Als Standort für die Urnengemeinschaftsanlage bietet sich die südliche Ecke im Friedhof an.
 
Variante 1:
Die bestehenden Thuja-Bäume werden entfernt und durch einen neuen Baum ersetzt. Das Urnenfeld, das Platz für sieben Grabstätten à zwei Urnen bietet, wird in eckiger Form um den Baum gestaltet. Die äußere Einfassung erfolgt durch einen Einzeiler aus Granit-Großsteinen; im inneren grenzt eine 50 cm hohe Mauer aus Muschelkalk-Systemsteinen das Urnenfeld ab. Vor der Mauer könnte eine Sitzbank aufgestellt werden.
 
Variante 2:
Die bestehenden Thuja-Bäume werden entfernt und durch einen neuen Baum ersetzt. Das Urnenfeld, das Platz für sechs bis sieben Grabstätten à zwei Urnen bietet, wird unmittelbar davor im Viertelkreis errichtet. Die äußere Einfassung besteht aus einer einreihigen Mauer aus Muschelkalk-Systemsteinen, während die innere Begrenzung etwa 50 cm hoch werden soll. Neben dem Urnenfeld wäre auch bei dieser Variante ausreichend Platz für eine Sitzbank.
 
Nach Vorstellung der verschiedenen Varianten auf den Friedhöfen in den Gemeindeteilen Bütthard wurde vom Marktgemeinderat festgelegt, dass in der heutigen Sitzung nur über die Urnengemeinschaftsanlagen für Gützingen und Höttingen abgestimmt werden soll. Nach Errichtung dieser Anlagen könnte, falls erforderlich, Änderungen bei den anderen beiden Standorten vorgenommen werden. Favorisiert wird für Gaurettersheim die Variante 1 und für Oesfeld die Variante 2.
 
Es besteht Übereinstimmung, die Größe der Grabplatten für alle Urnengemeinschaftsanlagen festzulegen und auch die Schriftplatten einheitlich zu gestalten. Diese Entscheidung soll nach dem Anlegen der Flächen erneut dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof in Gützingen gemäß der vorgestellten Variante 1 umzusetzen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof in Gützingen gemäß der vorgestellten Variante 2 umzusetzen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
9
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 3:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof in Höttingen gemäß der vorgestellten Variante 1 umzusetzen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
9
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 4:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof in Höttingen gemäß der vorgestellten Variante 2 umzusetzen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 5:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass Schrifttafeln aus Edelstahl mit einer pulverbeschichteten Schriftplatte auf die Grabplatte anzubringen sind.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 03: Stadt Ochsenfurt, 29. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kleinochsenfurt";
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
 
 

Sachvortrag:
Die Stadt Ochsenfurt beabsichtigt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes für die Gewinnung von erneuerbarer Energie nördlich des Ortsteils Kleinochsenfurt aufzustellen. Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Kleinochsenfurt" ist die Absicht des Vorhabensträgers, Ranft Projekte 20 GmbH, auf einer Fläche von ca. 18,50 ha in der Gemarkung Kleinochsenfurt eine Photovoltaik-Freiflächen-Solaranlage zu errichten. Ziel ist es, erneuerbare Energie zu gewinnen und diese in das Netz des örtlichen Energieversorgers einzuspeisen. Es ist vorgesehen, dass sich auch Bürger vor Ort an diesem regionalen Projekt zur Gewinnung erneuerbarer Energien beteiligen können.
 
Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Änderungsbereich der bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellte Bereich als Sondergebiet für die Nutzung erneuerbarer Energien und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 04: Stadt Ochsenfurt, 32. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan "Dümmersberger Pfad";
Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
 
 

Sachvortrag:
Anlass des Bebauungsplans ist die Absicht der Stadt Ochsenfurt, die bereits im FNP dargestellte allgemeine Wohnnutzung im Bereich der Kniebreche zu realisieren. Im Gebiet soll eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen ermöglicht werden: Es werden sowohl kleinere Wohnungen im Geschosswohnungsbau unter Berücksichtigung sozialer Bedürfnisse als auch familienfreundliche Bauplätze für Ein- und Zweifamilienhäuser in zentraler Lage bereitgestellt. Das Areal zeichnet sich durch seine Nähe zur Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Schule und Bahnhof) und die fußläufige Nähe zum Stadtzentrum aus. Mit dem Areal bietet sich der Stadt Ochsenfurt die Möglichkeit, einen Beitrag zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Sinne eines nachhaltigen Flächenmanagements zu leisten, da mit einer flächensparenden Bauweise über 50 Wohneinheiten auf ca. 1,23 ha geschaffen werden können. Mit dem Bebauungsplan werden innerörtliche Bauflächen erschlossen. Damit wird weiterer Zersiedlung entgegengewirkt.
 
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan in der Fassung der 24. Änderung stellt den Änderungsbereich der 32. Änderung als "Allgemeine Grünfläche - Friedhof" dar. Die Fläche war als Friedhofserweiterung vorgesehen, wird aber nicht weiterverfolgt. Im Rahmen der geplanten Wohnnutzung wird der Änderungsbereich im Bebauungsplan "Dümmersberger Pfad" als "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt. Daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von den Planungen nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 05: Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Harthausen Bittenlehen", Gemeinde Igersheim;
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
 
 

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 09 der Sitzung vom 19.07.2023 mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet "Solarpark Harthausen Bittenlehen" in Harthausen befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
 
Gegenüber dem Vorentwurf haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:
·         Abgrenzung des Sondergebietes zum östlich angrenzenden Flurweg durch Anlage einer Magerwiese
·         Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,5
·         Änderung der Bodenfreiheit bei Einfriedungen auf 20 cm
·         Zulässigkeit von Blendschutzmaßnahmen im Bedarfsfall an den Einfriedungen
·         Festsetzungen zur Entwicklung und Pflege der randlichen Heckenzeile
·         Verortung und Festsetzung des externen naturschutzfachlichen Ausgleichs
·         Übernahme geotechnischer Hinweise in die Festsetzungen
·         Übernahme von Hinweisen zum Umgang mit Kulturdenkmalen in die Festsetzungen
·         Eingang eines Blendgutachtens
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 06: Bebauungsplanverfahren "1. Änderung (Teiländerung) Bebauungsplan West V c" in Igersheim;
Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren
 
 

Sachvortrag:
Anlass der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "West V a" ist die Absicht der Gemeinde Igersheim, den Wünschen der Grundstückseigentümer nachzukommen, die auf ihren eigenen Grundstücken zusätzliche Wohnhäuser errichten möchten und entsprechende Wohnbauflächen im Sinne einer Nachverdichtung zu schaffen. Das Ziel besteht v.a. darin, die bestehenden restriktiven Baugrenzen und Festsetzungen an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Hierbei liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Innenentwicklung, die insbesondere die Nachverdichtung der bereits vorhandenen großen Grundstücke in Baugebieten anstrebt. Für Grundstücke mit einer Fläche von etwa 1.000 Quadratmetern soll die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Gebäude auszubauen, in zweiter Reihe zu bauen oder im Falle eines Rückbaus von Gebäuden kleine Mehrfamilienhäuser zu errichten.
 
Durch die Teiländerung soll die räumliche Nutzung optimiert und eine effiziente Nutzung großer Grundstücke ermöglicht werden. Die Maßnahme fördert eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und kann dazu beitragen, den steigenden Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde zu decken.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 07: Bebauungsplanverfahren "2. Änderung (Teiländerung) Bebauungsplan West V b" in Igersheim;
Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren
 
 

Sachvortrag:
Anlass der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "West V b" ist die Absicht der Gemeinde Igersheim, den Wünschen der Grundstückseigentümer nachzukommen, die auf ihren eigenen Grundstücken zusätzliche Wohnhäuser errichten möchten und entsprechende Wohnbauflächen im Sinne einer Nachverdichtung zu schaffen. Das Ziel besteht v.a. darin, die bestehenden restriktiven Baugrenzen und Festsetzungen an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Hierbei liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Innenentwicklung, die insbesondere die Nachverdichtung der bereits vorhandenen großen Grundstücke in Baugebieten anstrebt. Für Grundstücke mit einer Fläche von etwa 1.000 Quadratmetern soll die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Gebäude auszubauen, in zweiter Reihe zu bauen oder im Falle eines Rückbaus von Gebäuden kleine Mehrfamilienhäuser zu errichten.
 
Durch die Teiländerung soll die räumliche Nutzung optimiert und eine effiziente Nutzung großer Grundstücke ermöglicht werden. Die Maßnahme fördert eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und kann dazu beitragen, den steigenden Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde zu decken.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 08: Bebauungsplanverfahren "5. Änderung (Teiländerung) Bebauungsplan West V a" in Igersheim;
Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren
 
 

Sachvortrag:
Anlass der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "West V a" ist die Absicht der Gemeinde Igersheim, den Wünschen der Grundstückseigentümer nachzukommen, die auf ihren eigenen Grundstücken zusätzliche Wohnhäuser errichten möchten und entsprechende Wohnbauflächen im Sinne einer Nachverdichtung zu schaffen. Das Ziel besteht v.a. darin, die bestehenden restriktiven Baugrenzen und Festsetzungen an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Hierbei liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Innenentwicklung, die insbesondere die Nachverdichtung der bereits vorhandenen großen Grundstücke in Baugebieten anstrebt. Für Grundstücke mit einer Fläche von etwa 1.000 Quadratmetern soll die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Gebäude auszubauen, in zweiter Reihe zu bauen oder im Falle eines Rückbaus von Gebäuden kleine Mehrfamilienhäuser zu errichten.
 
Durch die Teiländerung soll die räumliche Nutzung optimiert und eine effiziente Nutzung großer Grundstücke ermöglicht werden. Die Maßnahme fördert eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und kann dazu beitragen, den steigenden Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde zu decken.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 09: Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Becksteiner Weg, 3. Erweiterung" in Königshofen;
Förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB
 
 

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 03 der Sitzung vom 08.08.2018 mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans "Becksteiner Weg, 3. Erweiterung" in Königshofen befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 10: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bürgersolarpark Darstadt";
Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
 
 

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 05 der Sitzung vom 21.06.2023 mit dem Entwurf des Bebauungsplans "Bürgersolarpark Darstadt" befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
 
Aufgrund einer Flächenreduzierung des Sondergebiets, verbunden mit der Änderung des Geltungsbereiches, ist eine erneute Auslegung erforderlich.
 
Belange des Markes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 11: Europawahl am 09. Juni 2024 - Bildung von Wahlbezirken  
 

Sachvortrag:
Bei der Europawahl 2019 waren im Markt Bütthard folgende Wahllokale geöffnet:
 
Wahlbezirk
 
Wahllokal
 
 
 
Bütthard/Gütz/Hött/Oesfeld
 
Rathaus Bütthard
Gaurettersheim/Tiefenthal
 
Bürgerheim Gaurettersheim
Briefwahl Bütthard
 
Rathaus Bütthard
 
 
 
 
Im Jahr 2019 haben im Wahllokal Gaurettersheim lediglich 77 Personen die Urnenwahl in Anspruch genommen. Aufgrund des steigenden Briefwahlanteils ist es möglich, dass die rechtlich vorgegebene Mindestanzahl von 50 Urnenwähler/*innen nicht erreicht wird. 
 
Zudem gilt zu bedenken, dass für die Bildung eines Wahllokals Kosten in Höhe von ca. 600 € anfallen.
 
Aus den vorgenannten Gründen ist angedacht, das Wahllokal in Gaurettersheim für die Europawahl 2024 zu schließen und die Wähler/*innen dem Wahlbezirk Bütthard zuzuordnen.
 
Die Unterbringung des Briefwahllokals in der Mehrzweckhalle Giebelstadt, in der auch die Briefwahlunterlagen von Giebelstadt ausgezählt werden, hat sich bei den letzten beiden Wahlen sehr bewährt. Aus diesem Grund soll auch bei der Europawahl 2024 das Briefwahllokal Bütthard in der Mehrzweckhalle Giebelstadt untergebracht werden.
 
Der Marktgemeinderat spricht sich gegen den Wunsch der Verwaltung aus und möchte das Briefwahllokal wieder wie zuvor im Rathaus Bütthard einrichten.

Beschluss 1:
Für die Europawahl am 09. Juni 2024 wird folgender Wahlbezirk im Markt Bütthard gebildet:
 
Wahlbezirk                                    Wahllokal
Bütthard und Ortsteile                    Grundschule Bütthard
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Für die Europawahl am 09. Juni 2024 wird folgender Wahlbezirk im Markt Bütthard gebildet:
 
Wahlbezirk                                    Wahllokal
Briefwahl Bütthard                         Mehrzweckhalle Giebelstadt
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 3:
Für die Europawahl am 09. Juni 2024 wird folgender Wahlbezirk im Markt Bütthard gebildet:
 
Wahlbezirk                                    Wahllokal
Briefwahl Bütthard                         Rathaus Bütthard

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 12: Europawahl am 09. Juni 2024 - Entschädigung der Wahlhelfer*innen  
 

Sachvortrag:
Wahlhelfer/*innen können für die Übernahme des Wahlehrenamtes eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) erhalten (§10 Europawahlordnung).
 
Bei den zurückliegenden Wahlen wurde den Wahlhelfer/*innen folgende Entschädigung gezahlt:
 
Kommunalwahlen 2020:                        40 €
Bundestagswahl 2021:                          50 €
Landtags- und Bezirkswahlen 2023:       50 €
 
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Gewinnung von Wahlhelfer/*innen als immer schwieriger erweist, ist vorgesehen, die Wahlhelferentschädigung auch bei der Europawahl 2024 sowie bis auf Weiteres auch für künftige Wahlen auf 50 € festzusetzen.

Beschluss:
Bei der Europawahl am 09. Juni 2024 wird den Wahlhelfer/*innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 50 € gewährt.
 
Die Wahlhelferentschädigung in Höhe von 50 € gilt bis auf Weiteres auch für künftige Wahlen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 13: Digitale Bauleitplanung Bütthard
Grundsatzbeschluss
 
 

Sachvortrag:
Bzgl. der Erfassungstiefe legt der Beschluss des IT-Planungsrates nur den Minimalstandard für die gemeindlichen Bauleitplanungen fest. Darüber hinausgehende Vorgaben sind nicht formuliert. Es könnte jedoch sein, dass mit fortschreitender Digitalisierung der vollvektorielle Standard aus rechtlichen oder technischen Gesichtspunkten erforderlich wird. Dies würde eine nochmalige Nacherfassung bedeuten.
Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt empfiehlt beiden Gemeinden eine Vorgehensweise wie im Folgenden beschrieben. Um Arbeitsabläufe möglichst reibungslos zu gestalten, wird ein einheitliches Vorgehen beider Mitgliedsgemeinden empfohlen.
 
Flächennutzungspläne:
Die Nacherfassung der Bestandspläne sollte im vollvektoriellen Standard erfolgen. Der Nutzen in der Anwendung ist deutlich höher, die vielfältigen Informationen können nur als Vektordaten referenziert abgerufen werden. Künftige Flächennutzungsplanänderungen müssten dann analog als Vektordaten vorliegen, um den Nutzen aufrecht zu erhalten.
 
Bebauungspläne:
Bei neuen Verfahren sollten diese Planungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt im vollvektoriellen Standard erstellt werden. Für alte Bebauungspläne wird der Nutzen für die kleinräumigen Planungen den Aufwand einer nachträglichen Erfassung im vollvektoriellen Standard nicht rechtfertigen. Diese können als Rasterdaten im Minimalstandard nacherfasst werden.

Beschluss:
1. Die Teilnahmemöglichkeit an dem Schulungsprogramm "Digitale Planung Bayern" wurde wahrgenommen. Weitere Schulungen sind bei Bedarf wahrzunehmen.
 
2. Der Standard XPlanung ist künftig bei Leistungsvergaben für neue Planungsverfahren im Anwendungsbereich des IT- Planungsratsbeschlusses wie folgt einzufordern:
- Der Flächennutzungsplan ist im vollvektoriellen Standard digital nachzuerfassen.
- Künftige Flächennutzungsplanänderungen sind ebenfalls im vollvektoriellen Standard zu vergeben.
- Bestehende Bebauungspläne sind im Minimalstandard nachzuerfassen, sofern nicht vorhanden.
- Künftige Bebauungspläne sind im vollvektoriellen Standard zu vergeben.
 
3. IT-Strukturen zur weiterführenden Anwendung des Standards sind zu ertüchtigen. Sobald der Anbieter dies leisten kann, wird der Markt Bütthard die entsprechenden Module verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 14: Neuerlass der Feuerwehrkostensatzung  
 

Sachvortrag:
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat im Rahmen seiner überörtlichen Rechnungsprüfung von September bis November 2023 die Überprüfung und ggf. Anpassung der Verrechnungssätze aus der Anlage der Feuerwehrkostensatzung angeregt. Einzelne Fahrzeuge waren bei den Ausrückestundenkosten bislang nicht berücksichtigt und für einige Verrechnungssätze gibt es bzgl. der Höhe inzwischen neue Empfehlungen (Pauschalsätze-Verzeichnis), die umgesetzt werden sollten.
 
Die Feuerwehrkostensatzung wurde zuletzt 2013 neu erlassen. Inzwischen ist eine neue Mustersatzung verfügbar. Darin sind im Wesentlichen Verweise auf Gesetzestexte aktualisiert und Formulierungen angepasst worden. Inhaltlich ergeben sich aus der Mustersatzung keine wesentlichen Änderungen. Es wird vorgeschlagen, die Umsetzungen der Anmerkungen des BKPV mit der Angleichung an die Mustersatzung zu kombinieren und die Satzung neu zu erlassen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Bütthard (Feuerwehrkostensatzung):
 
"Der Markt Bütthard erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende
Satzung

§ 1 Aufwendungs- und Kostenersatz
 
(1)    Der Markt Bütthard erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren.
 
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.
 
Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden, in den Fällen des Art. 28 Abs. 2 Nr. 7 BayFwG mit dem Ausrücken, der Feuerwehr.
 
(2)    Der Markt Bütthard erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
 
1.     Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
 
2.     Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch.
 
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
 
(3)    Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.
 
(4)    Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistung nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.


§ 2 Schuldner
 
(1)    Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
 
(2)    Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.
 
(3)    Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
 
 
§ 3 Fälligkeit
 
Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig.
§ 4 Inkrafttreten
 
(1)    Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
(2)    Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18.12.2013 außer Kraft.

Anlage zur
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Giebelstadt (Feuerwehrkostensatzung)

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nrn. 1 und 2) und den Personalkosten (Nr. 3) zusammen. Hinzu kommen die Kosten für Verbrauchsmaterial.

1.     Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
bei einer durchschnittlichen jährlichen
Fahrleistung von 1.000 km und einer
Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %
Tragkraftspritzenfahrzeuge
4,75 Euro
Löschfahrzeuge
7,15 Euro
Mehrzweck- und Mannschaftstransportfahrzeuge
3,90 Euro

2.      Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
 
Die Ausrückestundenkosten betragen, berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens, je eine Stunde für
bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %
Tragkraftspritzenfahrzeuge
86,80 Euro
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10
165,00 Euro
Mehrzweck- und Mannschaftstransportfahrzeuge
49,00 Euro
Pumpe zur Beseitigung und Entsorgung von Gefahrenstoffen
(Öl, Benzin, Diesel usw.)
40,00 Euro

3.     Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus / der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
 
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayer. Gemeinden):
28,00 Euro
 
Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalles (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgeltes (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.
 
3.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG):
16,90 Euro
 
Abweichend von Nummer 3 Satz 1 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

4.     Überlassung von Ausrüstung
Für die leihweise Überlassung von Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehren wird folgende tägliche Gebühr erhoben:
25,00 Euro

5.     Pauschal abgerechnete Leistungen
Öffnen von Türen
120,00 Euro
Fehlalarm
350,00 Euro
Täuschungsalarm
500,00 Euro
            ."

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 15: Bekanntgaben und Anfragen  
 

Antrag zur Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders
Dem Markt Bütthard liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders vor. Das Gremium wird darum gebeten, über diesen Antrag zu entscheiden. Da in der Vergangenheit die bisher aufgestellten Spender durch Vandalismus und unsachgemäßen Gebrauch zerstört wurden, wurde auf eine Neubeschaffung verzichtet. Es besteht Übereinstimmung, dass erneut und versuchsweise ein Spender am Kappelpfad aufgestellt werden soll.
 
Antrag auf Weiterführung des Gehweges in der Wittighäuser Straße
Von Seiten eines Bürgers wurde der Antrag gestellt den vorhandenen Fußgängerweg in der Wittighäuser Straße am Ortsausgang bis zum Flurweg Schloßgarten/Auberg weiterzuführen, um hier für Fußgänger mehr Sicherheit zu schaffen. Hier sollte der Seitenstreifen neben der Straße aufgeschottert werden. Der Marktgemeinderat stimmt dieser Vorgehensweise grundsätzlich zu. Der Vorsitzende wird die Möglichkeit prüfen lassen.
 
Kostenübernahme für Gastschulkinder aus der Gemeinde Igersheim
Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass die Gemeinde Igersheim mitgeteilt hat, keine Kosten für Gastschüler für den Schulbesuch in Bütthard zu übernehmen.
 
Reparatur der Kirchenuhr Gaurettersheim
Die Kirchenuhr Gaurettersheim ist kaputt und soll repariert werden. Hier würde sich die Katholische Landvolkbewegung (KLB) Ortsgruppe Gaurettersheim mit 200 € beteiligen.
 
Große Erdablagerungen auf Ackerfläche in Höttingen
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob eine Genehmigung für die Beförderung und Ablagerung des großen Erdaushubs und für die Benutzung der Flurwege vorliegt. Ebenfalls wird nachgefragt, wie viel Erde grundsätzlich aufgefüllt werden darf.













nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung