Gremium:
Marktgemeinderat (Giebelstadt)
Sitzungsnummer:
GRG/2024/003
Sitzungstermin:
Montag, 18. März 2024
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Sitzungsende:
22:30 Uhr
Sitzungsort:
Sitzungssaal Rathaus Giebelstadt

Niederschrift vom 18.03.2024
Marktgemeinderat (Giebelstadt)


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 16.04.2024 13:22
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderats vom 19.02.2024  
 



Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 02: Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.02.2024  
 



Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 03: Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Sozial- und Bildungsausschusses vom 27.02.2024  
 



Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Sozial- und Bildungsausschusses vom 27.02.2024 wird genehmigt.  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 04: Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 04.03.2024  
 



Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 05: Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen nach Art. 52 Abs. 3 GO  
 

Vergabe der Stromlieferung für die gemeindlichen Abnahmestellen
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 entschieden, die Angebote von N-ERGIE und ÜWS mit 9,10 ct/kWh für das Jahr 2025 und 8,30 ct/kWh für das Jahr 2026 und der Vergabe ohne vorausgeganger Ausschreibung nachträglich zuzustimmen. Dieses Vorgehen wurde bewusst gewählt, um entgegen den üblichen Ausschreibungsmodalitäten Schaden von der Gemeinde abzuwenden und das wirtschaftlichste Angebot bei den aktuell sehr kurzfristigen Preisbindungen und hohen Preisschwankungen zu erreichen.







TOP 06: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024  
 

Sachvortrag:
In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17.01., 24.01. und 21.02.2024 wurde der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2024 ausführlich besprochen und zur Beschlussfassung vorbereitet. Nach Diskussion des vorberatenen Entwurfs in den Fraktionen und Einarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen wurde der überarbeitete Entwurf vom Ausschuss in der Sitzung am 21.02.2024 mit einer Gegenstimme dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
 
Kämmerer Neef stellt in der heutigen Sitzung den Haushalt nochmals ausführlich vor. Hierbei geht er in einem Rückblick auf das Haushaltsjahr 2023 und dessen Ergebnisse ein und erläutert die Abweichungen von den Planansätzen. Im Folgenden erläutert er die wichtigsten Positionen sowie die größten Änderungen im Verwaltungshaushalt und geht auf die wichtigsten Projekte im Vermögenshaushalt ein. Fragen aus dem Gremium hierzu werden beantwortet. Abschließend zeigt er in verschiedenen Diagrammen die Zusammensetzung des Haushalts und die Entwicklung der wichtigsten Finanzdaten in den letzten Jahren auf.
 
Der Vorsitzende bittet die Fraktionen um ihre Stellungnahmen.
 
Stellungnahme der BBG-Fraktion
Der stellv. Fraktionsvorsitzende der BBG-Fraktion betont zu Beginn seiner Ausführung, dass Giebelstadt lebt und wächst. In drei aus seiner Sicht guten Vorbereitungssitzungen wurde der Haushaltsplan 2024 und die entsprechende Finanzplanung aufgestellt. Der Haushaltsplan für 2024 ist sehr solide und beinhaltet mit 800.000 € eine überschaubare Verschuldung. Aus der Sicht seiner Fraktion ist eine Verschuldung von 7 Mio. € eine rote Linie, die nicht überschritten werden sollte. Er betont die gute gemeinsame und zielgerichtete Arbeit im Gremium, bedankt sich bei allen Mitgliedern des Gremiums und bei der Verwaltung für die Mitarbeit. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass große Projekte inzwischen abgeschlossen sind bzw. bald abgeschlossen werden können.
 
Stellungnahme der BBO-Fraktion
Der 2. Bürgermeister richtet seinen Dank ebenfalls an die Mitglieder des Gremiums und an die Beschäftigten in der Verwaltung. Gemeinsam ist es gelungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Er betont, dass - wie in den letzten Jahren auch - in diesem Jahr der Ansatz aus seiner Sicht negativer sein wird als das Ergebnis. Im Durchschnitt der letzten Jahre war die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um rund 1,6 Mio. € höher als eingeplant. Im Rückblick gab es dabei selbstverständlich bessere und schlechtere Jahre, die auf Einmaleffekte zurückzuführen sind. Er äußert die Hoffnung, dass die für 2024 eingeplante Kreditaufnahme von 800.000 € nicht benötigt wird und der Haushalt besser abschließt als geplant. Auch mittelfristig erhofft er sich eine geringere als die eingeplante Schuldenaufnahme von 7 Mio. €. Dies sollte die Obergrenze sein und nicht ausgeweitet werden.
Im Vermögenshaushalt sieht er einige Unsicherheiten. Gerade die Projekte Bürgerheim/Feuerwehrgerätehaus Ingolstadt, Umbau Schulstraße und Neubau Bürgerbüro sind z. T. noch nicht mit belastbaren Zahlen hinterlegt und könnten gegenüber der Planung Mehrkosten verursachen. Grundsätzlich sieht er jedoch auch positive Entwicklungen. Gerade die Neuansiedlung der Fa. Glas Keil sowie anderer Firmen, die städtebauliche Entwicklung und vieles andere haben zu einem soliden Haushalt beigetragen. Durch den Verkauf von Grundstücken "An der Alm" können mittelfristig Rückflüsse den Grunderwerb der letzten Jahre kompensieren und damit der Haushalt gestützt werden. Die BBO-Fraktion schlägt dem Gremium vor, dem Haushaltsplan und der vorgelegten Finanzplanung zuzustimmen.
Stellungnahme der UWG-Fraktion
Auch der Vorsitzende der UWG-Fraktion bedankt sich bei allen am Haushaltsplanprozess beteiligten Personen für die gute Zusammenarbeit. Aus seiner Sicht ist der Haushaltsplan 2024 ein Wendepunkt in Giebelstadt. Nach vielen Jahren beginnt nun wieder die Zeit der Verschuldung. Um diese zu stemmen, müssen u. a. die Personalkosten im Auge behalten werden. Er betont, dass Personal ein wichtiger Faktor für eine Gemeinde ist, jedoch die Kosten nicht zu stark steigen dürfen. Er äußert die Hoffnung, dass auch aus seiner Sicht das Jahr 2024 ggf. ohne Verschuldung abgeschlossen werden kann. Er verweist auf die zusätzlichen Projekte Sporthalle und "Zacherle", die einen dritten Hausmeister erforderlich gemacht haben. Er bittet darum, das Baugebiet "An der Alm" zügig umzusetzen und Rückflüsse aus dem Bauplatzverkauf zu generieren. Den Finanzplan 2025-2027 bezeichnet er als optimierungsfähig. Er signalisiert, dass seine Fraktion diesem nicht geschlossen zustimmen wird.
 
Stellungnahme des Vorsitzenden
Auch der Vorsitzende bedankt sich bei den Marktgemeinderät*innen und der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Er betont, dass in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses leidenschaftlich um die Projekte und deren zeitliche Einreihung gerungen wurde. Abschließend gab es eine deutliche Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den Haushaltsplan wie vorberaten zu beschließen.
 
Die vielen großen Maßnahmen wurden von den Vorrednern schon angesprochen. Nicht erwähnt wurde jedoch die Baumaßnahme Anbau/Umbau Kindergarten Eßfeld, die eine Pflichtaufgabe der Gemeinde darstellt. Auch hier wird der gemeindliche Anteil von 1 Mio. € bei weitem überschritten. Der Vorsitzende betont, dass sich die umgesetzten und geplanten Maßnahmen auf die Gemeindeteile verteilen. Beim Neubau des Dorfgemeinschaftshauses mit Stellplatz für das Feuerwehrfahrzeug in Ingolstadt ist der zeitliche Ablauf noch offen. Hier sind noch intensive Vorarbeiten notwendig. Auch er sieht bei den Baugebieten einen Rücklauf als wichtig an. Mit diesem ist aus seiner Sicht jedoch erst ab 2027 zu rechnen. Auch wenn Rückflüsse wünschenswert sind, bittet er um eine behutsame Entwicklung, da neue Baugebiete auch die Erfordernis von neuen Kindergartenplätzen bzw. einen neuen Kindergarten nach sich zieht. Der Vorsitzende betont, dass der Verwaltungshaushalt in den letzten Jahren immer deutlich besser als geplant abgeschnitten hat. Auch die geplante Entnahme aus den Rücklagen war regelmäßig um mehrere Mio. € geringer. Er ist sich sicher, dass dies auch in 2024 so sein wird und keine neuen Schulden in diesem Jahr aufgenommen werden müssen.
 
Er weist darauf hin, dass der dritte Hausmeister nun zwar im zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau der Dreifachsporthalle und dem "Zacherle" eingestellt wurde, dass jedoch bereits früher viele Jahre lang ein dritter Hausmeister beschäftigt war. Übergangsweise hatte man sich mit zwei Hausmeistern beholfen. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass alle Stellen mit gutem Personal besetzt sind, das auch angemessen bezahlt werden muss.
 
Den künftigen Schulden stehen aus seiner Sicht große Vermögenswerte gegenüber, die vor allem durch den Kauf von Grundstücken in der Größenordnung von mehr als 9 Mio. € geschaffen wurden. Aus seiner Sicht ist der Haushaltsplan grundsolide und kann bei Bedarf nachjustiert werden. Auch die Finanzplanung sieht er als belastbar an und empfiehlt dem Gremium die Zustimmung.
 

Beschluss:

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Giebelstadt folgende

 

Haushaltssatzung des Marktes Giebelstadt

(Landkreis Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2024
 
§ 1
 
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
13.902.100 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
11.138.400 €
ab.
 
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
festgesetzt.
800.000 €
 
§ 3
 
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 
§ 4
 
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
 
1.     Grundsteuer
a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
b)    für die Grundstücke (B)
320 v. H.
320 v. H.
2.     Gewerbesteuer
320 v. H.
 
§ 5
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
festgesetzt.


600.000 €

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 07: Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 - 2027  
 

Sachvortrag:
In Zusammenarbeit zwischen dem Haupt- und Finanzausschuss und der Verwaltung wurde das Investitionsprogramm erstellt, das dem Finanzplan zu Grunde liegt. Es sind alle Maßnahmen enthalten, die fortzuführen bzw. angedacht sind. Der Finanzplan ist nach dem tatsächlichen Bedarf sowie der Leistungsfähigkeit der Gemeinde realistisch eingeschätzt und in seinen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den vorgelegten Finanzplan und das Investitionsprogramm 2023 - 2027.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
6
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 08: Sozialer Treffpunkt Familienzentrum "Zacherle" - Förderung der Innenausstattung
Beschluss eines LEADER Förderantrags gemäß der LEADER-Förderrichtlinie des StMELF
 
 

Sachvortrag:
Durch die Sanierung eines ortsbildprägenden Gebäudes im Zentrum von Giebelstadt und die Umsetzung des im ISEK als notwendig definierten generationsübergreifenden Treffpunkts zum Familienzentrum "Zacherle" soll eine soziale Einrichtung als Begegnungsstätte für jüngere und ältere Menschen entstehen, die das Miteinander der Generationen, ehrenamtliches Engagement und die Integration neu zugezogener Familien in das Gemeindeleben fördert.
 
Der Umbau sowie die Sanierung des Gebäudes werden über ein Sonderförderprogramm der Städtebauförderung finanziert.
 
Die Innenausstattung des Familienzentrums soll nun Gegenstand der LEADER-Förderung werden. Inzwischen fanden mehrere Treffen mit den potentiellen Nutzer*innen statt, in denen eine Liste mit den benötigten Ausstattungen für den Multifunktionsraum im EG, das OpenSpace-­Büro sowie Besprechungsraum 1 und 2 im OG erarbeitet wurden. Dies sind:
 
Tische, klapp-/rollbar, Stühle, Transportkarre für Stühle, Regalschränke abschließbar, halbhohe Schränke abschließbar, Verdunkelungsrollos, Plisseerollos, Garderoben und Garderobenhaken, Flyerständer, Kaffeemaschinen, Kindersitzgruppe, Schreibtische, Schreibtischstühle, Cocktailsessel, Bistrotische höhenverstellbar, Smartboard mit Equipment, Beamer mit Ausstattung und Leinwand, Lautsprecher und dazugehöriges Equipment, PC mit Equipment, Moderationskoffer, Set für die interaktive Zusammenarbeit, Schaukasten (außen, zur Information der Belegung und Aktivitäten).
 
Für die vorgenannte Innenausstattung wurde am 20.02.2024 im Steuerkreis der LAG Süd-West-Dreieck e.V. ein positiver Beschluss zur Förderfähigkeit erwirkt. Dieser Beschluss ist Voraussetzung für eine mögliche LEADER-Förderung, so dass für diese Bestandteile als Gesamtkonzept ein LEADER-Förderantrag gestellt werden kann.
 
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt näher und beantwortet Fragen aus dem Gremium. Er weist darauf hin, dass das geplante Ausstattungspaket nach Möglichkeit noch etwas reduziert wird. Der Fördersatz liegt bei 60 % der förderfähigen Nettokosten. Auf Nachfrage teilt er mit, dass zu der Kostensteigerung des Gesamtprojekts eine Aufstellung durch den Architekten gefertigt wurde. Diese wird in einer der nächsten Sitzungen zeitnah bekannt gegeben werden.
 
Die Kosten für die Ausstattung sind in den geplanten Kosten enthalten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Ausführung des Projekts Sozialer Treffpunkt Familienzentrum "Zacherle" in der vorgestellten Fassung zu und beschließt, einen LEADER-Förderantrag gemäß der LEADER-Förderrichtlinie des StMELF zu stellen.
Die erforderlichen Eigenmittel werden gem. vorgelegter Kostenermittlung als Anteilsfinanzierung seitens der Gemeinde getragen. Der Markt Giebelstadt übernimmt die Projektträgerschaft und die Antragstellung.
Die Finanzierung des Gesamtprojekts wird zugesichert. Der Betrieb und der Unterhalt während der Zweckbindungsphase von fünf Jahren werden sichergestellt; auftretende Kosten oder Defizite werden durch den Antragsteller getragen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 09: Neubau einer Tagespflegeeinrichtung in Sonderhofen durch die Caritas Sozialstation St. Kunigund e. V.;
Erhöhung des Mitgliedbeitrags zur Finanzierung des Projekts
 
 

Sachvortrag:
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Frau Ponert als Vertreterin der örtlichen Tagespflege sowie Herrn Theo Düll als Mitglied des Vorstands Caritas St. Kunigund.
 
Bereits seit 2017 bemüht sich die Caritas Sozialstation St. Kunigund e.V., den an sie gestellten Zukunftsanforderungen, insbesondere nach der Einrichtung einer Tagespflege, gerecht zu werden. Im südlichen Landkreis Würzburg, dem Wirkungskreis der Sozialstation, ist eine solche wichtige soziale Infrastruktureinrichtung nur in Giebelstadt vorhanden. Zwar gibt es auch in Ochsenfurt - die Stadt Ochsenfurt ist anders als der Markt Giebelstadt kein Mitglied beim o.g. Verein - Tagespflegeplätze, jedoch liegen beide Kommunen am Rand des Einsatzgebiets. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Einrichtung im südlichen Landkreis steht daher außer Frage.
 
Inzwischen liegt ein genehmigter Bauplan für den Neubau einer Tagespflege mit Büroräumen für den ambulanten Pflegedienst in Sonderhofen vor. Das Grundstück wird von der Gemeinde Sonderhofen als Erbbaurechtsgrundstück zur Verfügung gestellt. Im zweiten Anlauf konnte zudem eine finanzielle Unterstützung als Investitionskostenzuschuss über 600.000 € aus dem Förderprogramm "PflegesoNah" gesichert werden. Dennoch kann die Gesamtfinanzierung des auf knapp 2,6 Mio. € veranschlagten Projekts nicht aus den Rücklagen und den Einnahmen aus dem laufenden Betrieb geschultert werden.
 
Vom Vorstand des Vereins, unterstützt durch eine Projektgruppe aus Bürgermeistern, wurde in der letzten Mitgliederversammlung am 07.03.2024 ein Finanzierungsvorschlag unterbreitet, nach dem die einzelnen Mitglieder (Kirchengemeinden, politische Gemeinden) durch die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags (bislang 1 €/Kirchenmitglied bzw. Einwohner) ein Darlehen über ca. 770.000 € übernehmen würden. Demnach müsste der als Bauumlage deklarierte zusätzliche Mitgliedsbeitrag (2,75 €/Einwohner) auf 25 Jahre geleistet werden. Für den Markt Giebelstadt als mit Abstand größte Mitgliedsgemeinde im Vereinsgebiet würde sich dadurch ein Finanzierungsanteil von ca. 400.000 € errechnen. Auf die ausführlichen Unterlagen im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
 
Da in Giebelstadt bereits eine gut funktionierende Einrichtung in privater Trägerschaft 20 Tagespflegeplätze anbietet, ist neben der Zulässigkeit der freiwilligen finanziellen Unterstützung einer benötigten, ohne Frage wichtigen Infrastruktureinrichtung im südlichen Landkreis insbesondere die Zulässigkeit hinsichtlich des Wettbewerbs zu prüfen.
 
Der Vorsitzende informiert über ein Gespräch mit dem örtlichen Träger. Demnach sind durchschnittlich 16-17 der 20 Tagespflegeplätze in Giebelstadt belegt. Im südlichen Landkreis gibt es jedoch außer in Ochsenfurt keine vergleichbare Einrichtung. Somit ist ein Bedarf in den angrenzenden Gemeinden vorhanden. In Giebelstadt kann dieser Bedarf derzeit gedeckt werden. Der örtliche Träger in Giebelstadt hat sein Grundstück selbst gekauft und betreibt die Einrichtung ohne öffentliche Zuschüsse. Wenn nun ein gemeindlicher Zuschuss an den Betreiber der Einrichtung in Sonderhofen bezahlt wird, kommt es zu einer Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Einrichtungen.
 
Aus dem Gremium wird die Frage aufgeworfen, was passieren würde, wenn der Markt Giebelstadt gegen eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge stimmen, die Versammlung jedoch mit einer Mehrheit diese beschließen würde. Würde Giebelstadt dann austreten? Der Vorsitzende befürchtet, dass bei einer Ablehnung durch den Markt Giebelstadt nicht gebaut wird. Ob ein Austritt erfolgen müsste, wäre zu klären. Es wird weiter hinterfragt, wie dann die ambulante Versorgung in Giebelstadt erfolgen würde. Mit einem Austritt wäre ja auch die Mitgliedschaft in der Sozialstation beendet. Wahrscheinlich würde dann die ambulante Pflege in Giebelstadt für die Nutzer teurer werden. Der Vorsitzende verweist diesbezüglich auf die Erhöhung der Eigenanteile nach dem Austritt der Kirchengemeinde Giebelstadt, der vor einigen Jahren erfolgte. Im Gremium besteht Übereinstimmung, dass die ambulante Pflege in Giebelstadt weiter erhalten bleiben soll. Auch bei der Tagespflege wird künftig ein steigender Bedarf gesehen. Somit wären die zusätzlich entstehenden Plätze möglicherweise Ergänzung zu den vorhandenen Plätzen. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Seniorenheime vor Ort aufgrund der Auslastung keine Tagespflege mehr anbieten.
 
Im Gremium gibt es unterschiedliche Ansichten, wie mit dem Antrag umzugehen ist. Es wird hinterfragt, ob die geplanten Kosten und damit der kalkulierte Beitrag ausreichend ist. Außerdem wird infrage gestellt, ob die Zahlung dieser höheren Mitgliedsbeiträge im Vergleich zu einer Bereitstellung eines zinslosen Darlehens durch die Mitglieder rechtsaufsichtlich einfacher zu beurteilen ist. Es stellt sich auch die Frage was passiert, wenn ein Mitglied nach fünf Jahren aus dem Verein austritt und somit die Finanzierung ins Wanken kommt. Auch die Konsequenz, dass ein privater Träger sein Angebot aufgrund einer Ungleichbehandlung beendet, wird betrachtet. Die Frage, ob man weiterhin Mitglied in der Sozialstation nur für die ambulanten Dienste sein kann, kann nicht beantwortet werden, weil hierüber noch keine Gespräche erfolgt sind.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im ambulanten Pflegedienst bereits eine Konkurrenzsituation vorhanden ist. Ein Privater Anbieter und auch die Diakonie erhalten keinen gemeindlichen Zuschuss, die Caritas dagegen einen Mitgliedsbeitrag von 1 €/Einwohner. Auch bei einer Unterstützung der Tagespflege durch die Caritas würde hier eine Ungleichbehandlung erfolgen und ein Eingriff in den Wettbewerb vorgenommen werden. Es wird vorgeschlagen, ggf. dann auch vergleichbare Zahlungen an den privaten Betreiber zu leisten. Es wird die Frage aufgeworfen, warum ein privater Betreiber die Kostendeckung erreicht, die Caritas jedoch Zuschüsse von ihren Mitgliedern benötigt. Der Vorschlag, die Tagespflege mit einem höheren Mitgliedsbeitrag und entsprechend auch die private Einrichtung zu unterstützen, wird aufgrund eines Einspruchs aus dem Gremium nicht weiterverfolgt.
 
Informiert wird vom Vorsitzenden auch, dass neben den politischen auch die Kirchengemeinden Mitglied der Caritassozialstation St. Kunigund sind. Ob die kirchlichen Träger garantieren können, dass der erhöhte Mitgliedsbeitrag aufgrund der jährlich sinkenden Zahl der Mitglieder der Kirchengemeinden dauerhaft bezahlt werden kann, ist keineswegs sicher.
 
Die Ungleichbehandlung zwischen Caritas, privatem Betreiber und Diakonie beim ambulanten Dienst wird mit der historischen Entwicklung begründet.

Beschluss:
Vorbehaltlich der schriftlichen Zusicherung der ausreichenden Verlängerung des bereits bewilligten Zuschusses in Höhe von 600.000 € über das Förderprogramm "PflegesoNah" stimmt der Marktgemeinderat Giebelstadt einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrags der Caritas Sozialstation St. Kunigund e.V. um max. 2,75 €/Einwohner in Form einer zweckgebundenen Bauumlage auf die Dauer von 25 Jahren zu.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
17
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 10: Markt Reichenberg, 1. Änderung des Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage Albertshausen" und 15. Änderung des Flächennutzungsplans; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB  
 

Sachvortrag:
Der Markt Reichenberg hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, für das ca. 33,3 ha große Plangebiet südlich und nördlich der Bahnlinie, einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Parallel zum Bebauungsplan soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Hierfür fällte der Marktgemeinderat am 27.06.2023 den Beschluss.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Photovoltaikmodulen geschaffen werden. Im Planbereich wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO zur Erzeugung elektrischer Energie festgesetzt. Zulässig sind freistehende Solarmodule ohne Fundamente, notwendige Wechselrichter, Transformatoren sowie sonstige Betriebsgebäude und Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck des SO-Gebietes dienen. Die Festsetzung der maximalen Höhe der Solarmodule und die maximale Gebäudehöhe der Betriebsanlagen von 4,0 m soll die Höhenentwicklung der Solarmodule und Gebäude begrenzen. Für den Eingriff in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorgesehen.
 
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Für den Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans Reichenberg wird ebenfalls ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen.
 
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 



TOP 11: Stadt Ochsenfurt, 28. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Hohestadt Fa. Herrhammer"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB  
 

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Giebelstadt hat sich bereits unter TOP 11 der Sitzung vom 21.08.2023 mit dem Vorentwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Ochsenfurt und unter TOP 12 der Sitzung vom 21.08.2023 mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Hohestadt Fa. Herrhammer" befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
 
Gegenüber dem Vorentwurf, vornehmlich dem Bebauungsplan, haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:
·         Ausweitung Pflanzgebot: Zweireihige Heckenzeile im Süden und Südosten, randliche Brachfläche im Westen, Verbreiterung Brachfläche im Nordosten
·         Planinterne Kompensation des naturschutzfachlichen Ausgleichs
·         Nachrichtliche Übernahme angrenzender Leitungstrassen
·         Städtebaulicher Entwurf: Ost-West-Aufständerung der Module
·         Ausarbeitung der Habitatpotentialanalyse zur saP
·         Textliche Festsetzungen zur Blendung
·         Festsetzung der Nachnutzung nach Rückbau als Ackerland
·         Übernahme der Vorgaben zum Umgang mit Bodendenkmälern in textliche Hinweise
·         Festsetzung der Gestaltung von Gebäuden und Vorgaben zu Einfriedungen in die örtlichen Bauvorschriften
·         Zeichnerische Darstellung Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB
 
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.
 

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Marktgemeinderat Kuhn war bei der Abstimmung nicht anwesend.



TOP 12: Bekanntgaben und Anfragen  
 

Wettbewerb "An der Alm"
Der Vorsitzende teilt mit, dass aus den sieben verbliebenen Teilnehmern ein einstimmigen Sieger gekürt wurde. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird am 11.04.2024 um 18:00 Uhr öffentlich im Foyer des Rathauses präsentiert. Hierzu werden fachliche Erläuterungen gegeben und die Preise überreicht. Danach erfolgt bis zum 19.04.2024 eine öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse im Rathaus. Aus dem Gewinnervorschlag wird der Rahmenplan entwickelt, der dem Bebauungsplan zugrunde gelegt wird.
 
Dreifachsporthalle
Aus dem Gremium wird nachgefragt, wie der Stand hinsichtlich des Wasserschadens am Hallenboden ist. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Schaden zwischenzeitlich behoben wurde, jedoch 100 m² Linoleumboden nachproduziert werden müssen. Der geplante Eröffnungstermin kann derzeit noch nicht festgelegt werden.













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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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