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öffentlich


22. Änderung des Flächennutzungsplans Giebelstadt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt westlich der Bundesstraße B 19"
- Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
- Abwägungsbeschlüsse
- Mitteilung des Ergebnisses
- Feststellungsbeschluss
- Genehmigungsantrag



Sachvortrag:
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Vorhabenträger MIBEG Development GmbH, vertreten durch Herrn Ruppel, anwesend. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Ruppel und übergibt Frau Gluding das Wort.
 
Die Planunterlagen sowie die Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden mit den Abwägungsbeschlüssen als Anlage zum TOP übermittelt. In den Plänen sind die geänderten Ausgleichsflächen zu ersehen. Die Entwässerung sieht zwischenzeitlich Variante 3 vor, wie es der Marktgemeinderat vorgegeben hat.
 
Frau Gluding erläutert die wesentlichen Inhalte sowie die Einwendungen und die daraus resultierenden Abwägungsbeschlüsse.
 
- Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
siehe Anlage
 
- Abwägungsbeschlüsse
siehe Anlage
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Marktgemeinderat den in der beiliegenden Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlägen an. Die Anlage wird zum Bestandteil des Tagesordnungspunktes erklärt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
- Mitteilung des Ergebnisses
Die Ergebnisse der Abwägungen sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorgetragen haben, mitzuteilen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
- Feststellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Giebelstadt stellt die 22. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.01.2024 fest. Redaktionell geändert wurde lediglich die Begründung bzgl. der zwischenzeitlich abgestimmten Entwässerungsplanung Variante 3.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
- Genehmigungsantrag
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Giebelstadt mit Begründung und Umweltbericht und alle Amtsunterlagen sind dem Landratsamt Würzburg -Planungsabteilung- zur Genehmigung vorzulegen. Ein entsprechender Antrag auf Genehmigung ist zu stellen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0


Zum weiteren Verfahrensablauf wird von Frau Gluding angeführt, dass der Durchführungsvertrag noch beschlossen und unterzeichnet werden muss. Somit können die Bekanntmachung der ausstehenden Genehmigung sowie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erst nach diesen Schritten erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass dies etwa zeitgleich mit der Prüfung des Genehmigungsantrags stattfinden wird.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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