zu TOP 06 zu TOP 08 TOP 07
öffentlich


Bebauungsplanverfahren "2. Änderung (Teiländerung) Bebauungsplan West V b" in Igersheim;
Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren



Sachvortrag:
Anlass der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "West V b" ist die Absicht der Gemeinde Igersheim, den Wünschen der Grundstückseigentümer nachzukommen, die auf ihren eigenen Grundstücken zusätzliche Wohnhäuser errichten möchten und entsprechende Wohnbauflächen im Sinne einer Nachverdichtung zu schaffen. Das Ziel besteht v.a. darin, die bestehenden restriktiven Baugrenzen und Festsetzungen an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Hierbei liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Innenentwicklung, die insbesondere die Nachverdichtung der bereits vorhandenen großen Grundstücke in Baugebieten anstrebt. Für Grundstücke mit einer Fläche von etwa 1.000 Quadratmetern soll die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Gebäude auszubauen, in zweiter Reihe zu bauen oder im Falle eines Rückbaus von Gebäuden kleine Mehrfamilienhäuser zu errichten.
 
Durch die Teiländerung soll die räumliche Nutzung optimiert und eine effiziente Nutzung großer Grundstücke ermöglicht werden. Die Maßnahme fördert eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und kann dazu beitragen, den steigenden Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde zu decken.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung