Bauantrag zur Errichtung einer Wohneinheit in einem bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude Bauort: Fl.Nr. 40 Gmkg. Herchsheim, Kirchplatz 5
Sachvortrag:
Die Vorhabensfläche ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet (Mischgebiet Dorf) dargestellt.
Das Vorhaben liegt laut Beurteilung des Landratsamts im Innenbereich nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung des Bauamts nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Da es sich um eine Veränderung bzw. Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
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