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öffentlich


Stadt Ochsenfurt, 29. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kleinochsenfurt";
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
Die Stadt Ochsenfurt beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes für die Gewinnung von erneuerbarer Energie nördlich des Ortsteils Kleinochsenfurt aufzustellen. Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Kleinochsenfurt" ist die Absicht des Vorhabensträgers, die Ranft Projekte 20 GmbH, auf einer Fläche von ca. 18,50 ha in der Gemarkung Kleinochsenfurt eine Photovoltaik-Freiflächen-Solaranlage zu errichten. Ziel ist es, erneuerbare Energie zu gewinnen und diese in das Netz des örtlichen Energieversorgers einzuspeisen. Es ist vorgesehen, dass sich auch Bürger vor Ort an diesem regionalen Projekt zur Gewinnung erneuerbarer Energien beteiligen können.
 
Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Änderungsbereich der bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellte Bereich als Sondergebiet für die Nutzung erneuerbarer Energien und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.
 
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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