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öffentlich


Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses, Errichtung eines Carports und Anbringung eines Wärmeverbundsystems
Bauort: Fl.Nr. 786/3 Gmkg. Bütthard, Am Feldrain 12



Sachvortrag:
Die Vorhabensfläche ist im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) dargestellt.
 
Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
 
Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung des Bauamts nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
 
Da es sich um eine Veränderung bzw. Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
 
In der Straße "Am Feldrain" liegt der öffentliche Kanal. Laut gegenständlichen Plänen erfolgte der Anschluss an die Kanalisation aber offenbar beim Bau des Gebäudes 1976 nach Südwesten über das Privat-Grundstück Fl.Nr. 786/1 in Richtung der Straße "Harenberg". Der Kanal über das private Grundstück ist zu sichern.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Kanalverlauf über das private Grundstück Fl.Nr. 786/1 ist grundbuchrechtlich zu sichern.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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