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öffentlich


Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Laudaer Berg, 5. Änderung" in Gerlachsheim;
Förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
Der rechtskräftige Bebauungsplan "Laudaer Berg" aus dem Jahre 1980 setzt ein Allgemeines Wohngebiet als Art der baulichen Nutzung fest. Um zukünftigen städtebaulichen Entwicklungen vor Ort Rechnung tragen zu können, sollen die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes auf einen moderneren Stand weiterentwickelt werden.
 
Im Laufe der Zeit haben sich die Ansprüche von Bauherren bezüglich der Gestaltung von Freiflächen auf Baugrundstücken nachhaltig verändert. Mit den Veränderungen hinsichtlich des Themenschwerpunkts "Garagen, Carports, Stellplätze und Nebenanlagen" innerhalb der Schriftlichen Festsetzungen, sowie des Themenschwerpunkts "Äußere Gestalt der baulichen Anlagen" innerhalb der Örtlichen Bauvorschriften, sollen daher moderne städtebauliche Strukturen und größere Handlungsspielräume für die Anwohner geschaffen werden.
 
Darüber hinaus unterliegt die Stadt Lauda-Königshofen, wie andere Gemeinden im Main-Tauber-Kreis auch, einem sich vollziehenden Strukturwandel. Dieser fordert ein, vorhandene Potentiale zu erkennen, nutzbar zu machen und eine aktive Gestaltung innerörtlicher Räume voranzutreiben. Neben der attraktiven und barrierefreien Gestaltung und Schaffung von Wohnraum, stehen im besonderen Maße Themenschwerpunkte wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Vordergrund.
 
Somit soll der Bebauungsplan "Laudaer Berg, 5. Änderung" aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung aufgestellt werden. Betreffender Bebauungsplan ist den Zielen der Raumordnung angepasst. Mit der Änderung bzw. Modernisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Bebauungsplanes "Laudaer Berg" wird ebenso einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Rechnung getragen, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleistet.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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