Niederschlagung von Forderungen in laufenden Insolvenzverfahren
Sachvortrag:
Vom Prüfungsverband wurde empfohlen, nicht einbringliche Forderungen niederzuschlagen und damit aus der laufenden Buchhaltung und damit aus dem Bestand der Rücklagen herauszunehmen. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen die Firmen oder Privatpersonen im Insolvenzverfahren sind.
Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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