zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ochsenfurt
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ochsenfurt war der Antrag über die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freilandanlage auf einer Fläche von ca. 1,32 ha.
 
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung