Die Tätigkeit eines so genannten Eheschließungsstandesbeamten gehört nicht kraft Gesetz zu den Aufgaben eines Bürgermeisters. Dazu bedarf es einer besonderen Übertragung durch die Gemeinschaftsversammlung.
Beschluss:
Der Markt Giebelstadt schlägt der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt den Ersten Bürgermeister, Herrn Helmut Krämer, den Zweiten Bürgermeister, Hermann Eidel, und den Dritten Bürgermeister, Georg Kuhn, als Eheschließungsstandesbeamte für den Markt Giebelstadt vor.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.