23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ochsenfurt Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
Sachvortrag:
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ochsenfurt war der Antrag über die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freilandanlage auf einer Fläche von ca. 1,32 ha.
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.
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