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öffentlich


Sicherheitswachen



Sachvortrag:
Aufgrund der angeordneten Verkehrsabsicherung für den Martinszug in Giebelstadt wurde uns vom 1. Kommandanten der FFW Giebelstadt folgende Stellungnahme per Mail am 27.09.2019 zugesandt:
 
Es sind für die Verkehrsabsicherung, die laut Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) unter der Kategorie "Sicherheitswachen" laufen, folgende Punkte zu klären:
-          Wer ist der Kostenträger (Auftraggeber)?
-          Wird dieser Einsatz als Sicherheitswache abgerechnet?
-          Laut BayFwG § 11 Abs. 5 - Entschädigung Feuerwehrdienstleistender 15,60 € Std./Mann: Wie soll die Auszahlung an die Feuerwehrdienstleistenden aussehen?
Aufgrund dieser Mail antworteten wir Herrn Kramosch mit Mail vom 29.10.2019 wie folgt:
-          Wir bitten darum, den Antrag des Elternbeirats des Kindergartens Giebelstadt wie in den vergangenen Jahren auch zu unterstützen und die Verkehrsabsicherung für den Martinszug in Giebelstadt am 11.11.2019 zu übernehmen.
-          Auch wenn der Einsatz wie bisher als freiwillige Leistung der FFW Giebelstadt erfolgt, sollte er, wie vom Rechnungsprüfungsverband gefordert, als Sicherheitswache in "ELDIS" angelegt werden.
-          Eine Entschädigung der Feuerwehrdienstleistenden gem. BayFwG kann aufgrund der nicht offiziell angeordneten Sicherheitswache nicht erfolgen. Auf Punkt 1 der Stellungnahme wird verwiesen.
Welche formellen "Spielregeln" aufgrund der Prüfungsbeanstandungen künftig eingehalten werden müssen, muss der Haupt- und Finanzausschuss in einer der nächsten Sitzungen diskutieren und festlegen. Eine dann für alle Feuerwehren des Marktes Giebelstadt gültige Entschädigungsregelung wird rechtzeitig mitgeteilt.
 
Sollte sich der Haupt- und Finanzausschuss darauf einigen, künftig eine Entschädigung der vom Markt Giebelstadt angeordneten Sicherheitswachen an die Feuerwehrdienstleistenden zu bezahlen, würde das, Stand heute, folgende Veranstaltungen betreffen:
 
-          Martinszug Giebelstadt
-          Martinszug Eßfeld
-          Martinszug Ingolstadt
-          Weihnachtsmarkt Ingolstadt?
-          Markttag Giebelstadt
-          Faschingsumzug KG Giebelstadt
Abgerechnet wird pro Feuerwehrmann je Stunde Sicherheitswache ein Betrag von 15,60 €.
Für den Markt Giebelstadt würden pro Jahr dann Kosten in Höhe von etwa 1.500, -- € anfallen.
 
Im Gremium wird eingehend über die verschiedenen Einsätze der Feuerwehren beraten. Thema ist auch die Bezahlung für einzelne Veranstaltungen direkt an die Feuerwehrvereine. Problematisch gesehen wird die hohe Belastung der Feuerwehrleute in Giebelstadt durch die hohe Anzahl an Einsätzen.
 
Die überwiegende Mehrheit des Gremiums sieht es kritisch, wenn viele der bisher durch die Freiwillige Feuerwehren als freiwillige Leistungen erbrachten Dienste wie z. B. Verkehrsabsicherungen bei Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Kindergärten in Zukunft als Pflichtaufgaben und damit als gebührenpflichtig zu vergütende Einsätze erbracht werden sollen. Ggf. wäre hinzunehmen, dass manche Veranstaltungen mit Wegfall der Begleitung durch die Feuerwehr ausfallen müsste.
 
Im Gremium besteht Übereinstimmung, dass von Seiten der Verwaltung eine Gegenüberstellung der Einsätze aller Feuerwehren vorgelegt werden soll, um hier eine Vergleichbarkeit zu schaffen. Ggf. wäre es denkbar, dass z. B. der Martinsumzug in Giebelstadt nicht in jedem Jahr von der Feuerwehr Giebelstadt, sondern wechselnd von den Ortsteilwehren begleitet wird, da auch Kinder anderer Gemeindeteile in den Giebelstadter Kindergarten gehen. Ähnliches ist auch bei anderen Veranstaltungen denkbar.
 
Im Hinblick auf die Veranstaltungen am Flugplatz und die beantragte Zusatzbeschaffung eines LF8 sind noch weitere Informationen durch die Verwaltung einzuholen. Sobald diese vorliegen, wird der Antrag der FFW Giebelstadt erneut zur Abstimmung gestellt.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
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