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öffentlich


Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister



Sachvortrag:
Die Wahl eines weiteren Bürgermeisters (= Zweiter Bürgermeister) ist Pflicht.
Der Zweite Bürgermeister ist gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) ehrenamtlich (als Ehrenbeamter) tätig.
Der Gemeinderat kann darüber hinaus nach pflichtgemäßem Ermessen einen zweiten weiteren (= Dritter Bürgermeister) wählen. Daher ist darüber abzustimmen, ob ein Dritter Bürgermeister gewählt wird.

Beschluss:
Es soll ein Dritter Bürgermeister gewählt werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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