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öffentlich


Gebührenkalkulation Wasserversorgung



Sachvortrag:
Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 14.10.2019 wurde die Gebühr für die Wasserversorgung zum 01.11.2019 von 1,70 € auf 1,85 € erhöht. Bereits im Oktober 2015 war bei der damaligen Gebührensenkung prognostiziert worden, dass in 2018 wieder eine Änderung auf 1,90 € erfolgen muss.
 
Für den Zeitraum 11/2018 - 10/2019 hatte man in der Kalkulation mit einem geringen Defizit gerechnet. Tatsächlich musst nach Abschluss der Jahresrechnung 2019 im Frühjahr 2020 ein Defizit von rd. 101.000 € festgestellt werden. Damit rutschte die Sonderrücklage unerwartet von rd. 80.000 € Guthaben auf rd. 21.000 € Verlust. Dies allein ist schon Veranlassung, sich erneut mit der Kalkulation zu befassen.
Zusätzlich hat die Fernwasserversorgung Franken angekündigt, den Preis für den Bezug von Fremdwasser zum 01.07.2020 von 1,05 € auf 1,20 € je m³ zu erhöhen. Dies alleine würde zu einem jährlichen Verlust von rd. 36.000 € führen und sich über die Restlaufzeit des Kalkulationszeitraum von 3,5 Jahren auf ein Defizit von rd. 126.000 € hochrechnen. In Verbindung mit dem bereits vorhandenen Defizit müsste die Gebühr dann zum 01.11.2023 von 1,85 € auf mindestens 2,40 € erhöht werden.
 
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Kalkulationszeitraums und einer Anpassung bereits zum 01.11.2020 könnte die Steigerung entsprechend der vorliegenden Kalkulation auf 2,20 € begrenzt bleiben. Der Kalkulationszeitraum sollte ausnahmsweise auf drei Jahre festgelegt werden, um danach wieder Gleichklang mit dem Kanal zu haben.
 
Die vorzeitige Beendigung eines Kalkulationszeitraum ist nur in Sonderfällen möglich. Dies müssen wesentliche, nicht vorhersehbare Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen sein. Der unerwartete Einbruch des Rücklagenstandes in Verbindung mit der deutlichen Preiserhöhung der Fernwasserversorgung stellt aus Sicht der Verwaltung einen ausreichenden Grund dar.
 
Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für die Investitionen der nächsten Jahre sind bereits berücksichtigt.
 
Im Gremium wird eingehend über die Änderungen gegenüber der vorhergehenden Kalkulation informiert. Es besteht Übereinstimmung, dass die Wasser- und Abwasserpreise in Giebelstadt trotz dieser Erhöhung weiterhin niedrig sind.

Beschluss:
Die Gebühr wird entsprechend der Kalkulation ab 01.11.2020 für den Kalkulationszeitraum von drei Jahren auf 2,20 €/m³ festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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