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öffentlich


Brandschutz bei Großveranstaltungen am Flugplatz Giebelstadt



Sachvortrag:
Aufgrund der Notwendigkeit, bei Großveranstaltungen im Airpark Giebelstadt den Brandschutz sicherzustellen, beantragte die FFW Giebelstadt mit Schreiben vom 19.09.2019 die Beschaffung eines gebrauchten Löschfahrzeugs bis max. 7,5 t. Begründet wurde dies, dass während dieser Dauer der Veranstaltungen der Brandschutz für den Gemeindeteil Giebelstadt ansonsten nicht gewährleistet wäre.
 
Mit Schreiben vom 08.10.2019 teilte die Verwaltung aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.09.2019 Folgendes mit:
"Der Antrag auf Austausch des vorhandenen Sprinters gegen ein wasserführendes Fahrzeug (gebrauchtes LF8), wird aktuell zurückgestellt. Die Verwaltung und die Feuerwehrkommandanten werden beauftragt, die Zahl der relevanten Einsätze aufzulisten und die Anforderungen in den jeweiligen Bescheiden zu überprüfen. Erst nach Vorliegen von aussagekräftigen Zahlen kann eine Beschlussfassung erfolgen. Bis dahin wird der Antrag zurückgestellt."
Hierfür wurde eine Prioritätenliste zur Durchsicht und mit der Bitte, diese aus Sicht der örtlichen Feuerwehr zu prüfen, beigefügt.
 
Am 13.02.2020 gab es zur Lösungsfindung einen Gesprächstermin, an dem der 1. Kdt. der FFW Giebelstadt, ein Vertreter des Hauptveranstalters, der Geschäftsleiter der VGem, der Leiter des Ordnungsamts sowie der 1. Bürgermeister teilnahmen. In diesem Gespräch wurde vom 1. Kdt. der Vorschlag unterbreitet, für den vorhandenen Sprinter eine Hochleistungspumpe zu kaufen. Damit könnte der Brandschutz bei Großveranstaltungen aufgrund der Mobilität gewährleistet werden. Das LF16 würde dann im Feuerwehrgerätehaus Giebelstadt stationiert bleiben. Mit dieser Alternative waren alle Anwesenden einverstanden.
Mit Rechnung vom 28.05.2020 wurde die von der FFW Giebelstadt selbst bestellte Pumpe bei der Firma Metzler zum Kaufpreis von ca. 8.700 € erworben.
 
Mit Schreiben vom 02.08.2020 (siehe Anhang) teilte der 1. Kdt. der FFW Giebelstadt den Marktgemeinderatsmitgliedern und dem Veranstalter, über diesen Umweg dann auch der Verwaltung, mit, dass nach den Fahrzeugpapieren das KLAF (Kleinalarmierungsfahrzeug) nur für ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.000 Kilogramm zugelassen sei und somit die Pumpe, mit der das Fahrzeug samt notwendiger Beladung 3.230 Kilogramm wiegen würde, nicht eingebaut werden könne. Als Lösung wird der Verkauf des KLAF (Sprinter) für 10.000 € und der Kauf eines gebrauchten LF8 oder TSF-W für ca. 40.000 € vorgeschlagen. Über die bereits angeschaffte Hochleistungspumpe wird nichts ausgesagt.
 
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, über den Sachverhalt, den Antrag und die weiteren Schritte zu beraten und ggf. über erforderliche Beschaffungen zu beschließen.
 
Im Nachgang zu dem genannten Schriftverkehr gab es noch Gespräche zwischen einzelnen Marktgemeinderatsmitgliedern und dem 1. Kommandanten. Ergebnis dieser Gespräche war die mögliche Lösung, den bestehenden Sprinter gegen einen Sprinter mit einer höheren Zuladung auszutauschen. Ein entsprechendes Fahrzeug würde rund 13.000 bis 15.000 € kosten. Für den Verkauf des alten Fahrzeugs könnten rund 10.000 € erzielt werden.
 
Am Tag vor der Sitzung wurde dann vom 1. Kommandanten darüber informiert, dass er statt eines gebrauchten Sprinters lieber ein gebrauchtes TSF kaufen würde. In der Auktion des Zolls wird derzeit ein entsprechendes Fahrzeug angeboten. Es wird damit gerechnet, dass der Endpreis bei rund 8.000 € liegen wird.
 
Die Vorteile aus Sicht des Kommandanten sind, dass mit diesem Fahrzeug statt bisher drei künftig fünf Personen transportiert werden könnten. Außerdem wäre die Pumpe dauerhaft eingebaut und könnte auch bei Fahrzeugbränden oder anderen Kleinbränden eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Zuladung des Fahrzeugs könnten alle Ausrüstungsgegenstände vom bisherigen KLAF in das TSF übernommen werden. Auf Nachfrage teilt er mit, dass das angebotene Fahrzeug ca. 22 Jahre alt ist und die Haltbarkeit eines solchen Fahrzeugs rund 30 Jahre beträgt.
 
Im Gremium wird kontrovers über die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Vor allem wird darauf hingewiesen, dass keine der vorgeschlagenen Lösungen dem vom Marktgemeinderat beschlossenen Feuerwehrkonzept entspricht. Bereits die Beschaffung des Hochdrucklöschgeräts ging über die Anforderungen des Feuerwehrbedarfsplans hinaus.
 
Es wird kritisiert, dass die Gewichtsproblematik erst nach der Beschaffung des Löschgeräts festgestellt wurde. Der Einbau des Löschgeräts in den vorhandenen Sprinter war eigentlich Voraussetzung für die Beschaffung.
 
Im Gremium werden folgende Lösungen diskutiert:
 
Beschaffung eines gebrauchten TSF und Einbau der Pumpe
Diese Variante wird einvernehmlich abgelehnt, da von einem 3 t Fahrzeug somit auf ein 6 t Fahrzeug aufgestockt würde. Dieses müsste spätestens nach sechs bis acht Jahren wieder getauscht werden. Auch wenn die Führerscheinproblematik mit dem Feuerwehrführerschein zu lösen wäre, werden die von der Feuerwehrführung angeführten Vorteile nicht als ausreichend für eine solche Beschaffung angesehen.
 
Tausch des vorhandenen Sprinters gegen einen Sprinter mit höherer Zuladung
Auch hier besteht Übereinstimmung, dass das vorhandene, wendige und mit dem normalen Führerschein zu fahrende Fahrzeug nicht weggegeben werden sollte. Aus diesem Grund wird auch diese Lösung verworfen.
 
Wechselnde Beladung des vorhandenen Sprinters
Der Einsatz des Löschgeräts ist planbar. Somit wäre es möglich, für diese Zeiten die Pumpe in den vorhandenen Sprinter einzusetzen und für den Einsatzzweck Brandschutz (Veranstaltung) nicht benötigtes Gerät aus dem Fahrzeug zu entfernen. Damit könnte das Zuladungsproblem gelöst werden. Von Seiten des anwesenden Marktgemeinderats, Mitglied der örtlichen Feuerwehr, wird dies kritisch gesehen und persönlich abgelehnt, da das Umräumen einen erheblichen Zeitaufwand mit sich bringen würde.
 
Beschaffung eines Anhängers zum Transport des Löschgeräts
Als letzter Lösungsvorschlag wird der Kauf eines Anhängers diskutiert. Der Anhänger könnte während des Jahres im Bauhof eingesetzt werden. Bei den vorgesehenen Einsätzen könnte die Pumpe darauf aufgebaut und der Hänger an den vorhandenen Sprinter angehängt werden. Damit wäre auch die Mobilität der Pumpe bei den Einsätzen gewährleistet und das vorhandene Fahrzeug könnte mit der vorhandenen Beladung unverändert weiter genutzt werden. Mit dieser Lösung wäre das ursprüngliche Ziel, das Gerät nur für Veranstaltungen einzusetzen, erreicht. Durch den Einsatz des Hängers auch im Bauhof wäre eine Doppelnutzung möglich.

Beschluss:
Die Beschaffung eines LF, TSF oder eines neuen Sprinters wird abgelehnt. Um das Löschgerät zu transportieren, soll ein Anhänger genutzt werden. Die Beschaffung eines passenden Anhängers ist mit dem Bauhof abzustimmen. Ebenfalls ist die Befestigung des Löschgeräts auf dem Anhänger mit dem Kommandanten zu klären.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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