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öffentlich


Antrag Feuerwehrverein Giebelstadt auf erhöhten gemeindlichen Zuschuss für die Beschaffung eines Defibrillators und einer Absaugpumpe



Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 18.09.2020 beantrage die Feuerwehrverein Giebelstadt einen gemeindlichen Zuschuss für die Beschaffung eines Defibrillators und einer Absaugpumpe als Ersatzbeschaffung für den HVO-Dienst. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 11.291,37 €.
Den gemeindlichen Zuschuss von 10 % entsprechend den Vereinsförderrichtlinien kann der Bürgermeister in seiner Zuständigkeit bewilligen.
Der Feuerwehrverein bittet jedoch darum, wenn möglich einen höheren Zuschuss zu erhalten. Diese Befugnis liegt dann beim Haupt- und Finanzausschuss. Eine Zustimmung würde bedeuten, von den Vereinsförderrichtlinien abzuweichen. Diese lassen einen höheren Zuschuss nur bei Neubauten oder Generalsanierungen zu.
 
Im Gremium wird eingehend über einen höheren Zuschuss diskutiert.

Beschluss:
Es besteht Übereinstimmung, dass eine Abweichung von den Vereinsförderrichtlinien nicht erfolgen soll. Trotzdem könnte in diesem Fall ein zusätzlicher Zuschuss über die Vereinsförderrichtlinien hinaus bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Feuerwehrverein neben den Beschaffungskosten auch die Einnahmen aus der Spendensammelaktion offenlegt. Im Anschluss wird der Haupt- und Finanzausschuss oder der Marktgemeinderat über einen höheren Zuschuss entscheiden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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