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öffentlich


Antrag der Kath. Kirchenstiftung Euerhausen auf Befreiung von den Grabnutzungsgebühren sowie Grundsatzentscheidung über die Gebührenerhebung bei Priestergräbern



Sachvortrag:
Die Friedhofsverwaltung des Marktes Giebelstadt hat die Kath. Kirchenverwaltung Giebelstadt informiert, dass das Nutzungsrecht an der "Priestergrabstätte" Abt. C, Reihe 5, Nr. 4 im Friedhof Euerhausen zum 31.12.2020 abläuft. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühren eine Verlängerung des Nutzungsrechts um 5, 10, 15 oder 20 Jahre möglich wäre (1.680,00 €/20 Jahre). Alternativ könne auch die Auflösung der Grabstätte beantragt werden.
 
Die Kirchenstiftung Euerhausen hat nun einen Antrag auf Befreiung von den Grabnutzungsgebühren für die o.g. Grabstätte eingereicht. Die Gebührenbefreiung soll so lange gelten, wie die ehrenamtliche Grabpflege durch die Kirchenstiftung Euerhausen sichergestellt ist. Schließlich profitiere der gesamte Friedhof u.a. vom Erscheinungsbild dieses Priestergrabes. Im Gegensatz zu einigen anderen Grabstellen, an denen lediglich der Grabstein als "Kulturgut" erhalten wurde, findet man hier noch eine komplett gepflegte Grabstätte vor.
 
Auf den Friedhöfen des Marktes Giebelstadt existieren neben dem o.g. Grab in Euerhausen weitere vier vollständig erhaltene Priestergräber (Grabstein und Einfassung), an denen die Kath. Kirchenverwaltung momentan das Nutzungsrecht hat.
 
An den beiden Priestergräbern in Allersheim ist das Nutzungsrecht kürzlich abgelaufen. Seitens der Kath. Kirchenstiftung wurde die Auflösung der Grabstätten bereits beantragt. Nach Begutachtung der betreffenden Grabanlagen durch die örtlichen Marktgemeinderäte wurde entschieden, dass der Markt Giebelstadt die Grabsteine als sog. "Kulturgut" übernimmt. Die Kath. Kirchenstiftung Allersheim wird dementsprechend im Frühjahr 2021 die Einfassungen an den Grabstätten B-3-10 sowie C-1-10 abräumen und die Grabflächen einebnen. Der Grabstein geht anschließend in das Eigentum des Marktes Giebelstadt über.
 
Auf dem Friedhof in Giebelstadt wurde im September 2017 der verstorbene Pfarrer Josef Fischer im vorhandenen Priestergrab A-76 beigesetzt. Die Kath. Kirchenverwaltung Giebelstadt hat die fälligen Gebühren für die Verlängerung des Nutzungsrechts bezahlt und damit das Nutzungsrecht bis zum 29.09.2037 erworben.
 
Weiter gibt es auf dem Friedhof in Eßfeld eine bestehende Priestergrabstätte B-1. Laut Aufzeichnungen der Friedhofsverwaltung läuft das Nutzungsrecht noch bis zum 06.12.2022. Zu diesem Datensatz ist eine Notiz hinterlegt, dass es sich hierbei um eine "gebührenfreie Priestergrabstätte" handelt. Nach sorgfältigen Recherchen konnte jedoch nirgends ein Schriftstück oder ein Beschluss gefunden werden, der diesen Hinweis belegt.
 
Eine Übersicht mit näheren Informationen zu den noch bestehenden, aufgelösten sowie bereits an den Markt Giebelstadt übertragenen Priestergrabstätten ist in der Anlage beigefügt.
 
Um künftig eine einheitliche Regelung bezüglich der Gebührenerhebung bei Priestergräbern zu haben, empfiehlt die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss des Marktes Giebelstadt, einen Grundsatzbeschluss zu fassen.
 
Im Gremium wird eingehend über die künftige Handhabung beraten. Es gibt unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Status der Priestergräber als Kulturgut und der Verpflichtung der Kirche, die Kosten hierfür zu tragen. Teile des Gremiums sind der Meinung, dass es der Kirche wert sein sollte, diese Gräber zu verlängern und entsprechend zu pflegen. Andere Mitglieder im Gremium vertreten die Auffassung, dass der Markt Giebelstadt die Gebühren übernehmen sollte, um die Grabstellen als Kulturgut und Teil der Ortsgeschichte zu erhalten.
 
             

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass alle Priestergräber nach Ablauf der Ruhefrist ab sofort grundsätzlich von den Grabnutzungsgebühren befreit sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Grabpflege und die Verkehrssicherheit der Grabstätte von Nutzungsberechtigten zuverlässig auf eigene Kosten übernommen und sichergestellt wird. Sobald die ehrenamtliche Grabpflege nicht mehr gewährleistet ist, muss die Grabstätte auf Kosten der Kirchenverwaltung geräumt werden. Ob dann eine Übernahme des Grabsteins als Kulturgut durch den Markt Giebelstadt erfolgt, wird vor Auflösung der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung in Abstimmung mit den örtlichen Marktgemeinderät*innen geprüft.
Sofern die Auflösung der Grabstätte beantragt wird, hat der Nutzungsberechtigte für die ordnungsgemäße Abräumung der Grabanlage zu sorgen. Bei einer Neu- bzw. Nachbelegung im Rahmen einer Bestattung werden die Gebühren nicht erlassen, sondern dem Grabnutzungsberechtigten wie in allen anderen Fällen auch in der entsprechenden Höhe in Rechnung gestellt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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