Erläuterungen zum Atemschutzpool siehe anhängende PDF sowie Schreiben des Landratsamtes vom 18.12.2019.
Bestandsmeldung über Atemschutzgeräte unserer Feuerwehren:
FFW Eßfeld:
4 x Dräger PS5000, Überdruck
8 x Maske
8 x Lungenautomat
Beschaffung: 2013
Letzte Prüfung: 2019 - nächste Prüfung: 2025
FFW Allersheim:
4 x Dräger Atemschutzgeräte, Überdruck
10 x Maske
4 x Lungenautomat
Beschaffung: 2012
Letzte Prüfung: 2018 - nächste Prüfung: 2024
FFW Euerhausen
8 x Interspiro QS
23 x Maske
8 x Lungenautomat
Beschaffung: ?
Letzte Prüfung: 2019 - nächste Prüfung: 2025
FFW Giebelstadt
6 x Dräger Atemschutzgeräte, Überdruck
15 x Maske
10 x Lungenautomat
Beschaffung 2 x 1995 / 4 x 2005
Letzte Prüfung: 2020 - nächste Prüfung: 2026
FFW Sulzdorf
4 x Dräger Atemschutzgeräte, Überdruck
12 x Maske
8 x Lungenautomat
Beschaffung: 2002
Letzte Prüfung: 2021 - nächste Prüfung: 2027
Feuerwehren des Marktes Giebelstadt - Gesamtbestand:
26 x Dräger Atemschutzgeräte mit Überdruck, davon 8 x Interspiro QS
68 x Masken
38 x Lungenautomaten
Die vorhandenen Geräte sind weiterhin Eigentum des Marktes Giebelstadt und können entweder veräußert oder zu Übungszwecken genutzt werden.
Die Neuanschaffung über den Gerätepool würde laut Information der Kreisfeuerwehrführung zwischen 1.200 € und 1.500 € pro Gerät inkl. Ausstattung kosten. Die Laufzeit des Vertrags mit dem Landkreis beträgt 12 Jahre. Demnach entstehen jährliche Kosten zwischen 100 € und 125 € pro Gerät.
Dazu kommt eine Wartungspauschale, die aber ebenfalls deutlich günstiger als bislang sein dürfte, da nur noch ein Gerätetyp gewartet und geprüft werden muss.
Im Gremium wird eingehend über die Vorteile beraten. Nachteile werden keine gesehen. Zwei Marktgemeinderäte, die als Feuerwehrmänner aktiv sind, sprechen sich deutlich für die Teilnahme der gemeindlichen Feuerwehren am Atemschutzpool und der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis aus.
Dem Marktgemeinderat Giebelstadt wird empfohlen, sich am gemeinsamen Atemschutzgerätepool des Landkreises zu beteiligen und die Zweckvereinbarung abzuschließen. Die Anzahl der bei der Erstbeschaffung zu berücksichtigenden Geräte muss noch von der Verwaltung in Abstimmung mit den Feuerwehren festgelegt werden. Es ist zu prüfen, ob zeitlich unterschiedliche Beschaffungen sinnvoll sind.
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |