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öffentlich


Kostenübernahme für Lkw-Führerscheine für die Freiwillige Feuerwehren



Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 07.03.2021 stellt die FFW Giebelstadt den Antrag auf Kostenübernahme für einen weiteren Lkw-Führerschein. Diesen soll ein seit Januar 2020 mit einem Seiteneinsteigerlehrgang (Grundlehrgang) aktiver Feuerwehrmann aus Giebelstadt absolvieren.
 
Aktuell sind 10 Personen in der FFW Giebelstadt berechtigt, das LF10 zu fahren, die jedoch nicht immer zur Verfügung stehen (berufsbedingte Abwesenheit tagsüber, Schichtarbeit).
 
Somit ergibt sich folgende Verfügbarkeit in Tagesabschnitten (auch Doppelbelegung):
Wochenende                            5 Mann
Nachts                                     4 Mann
Tag und Nacht sowie WE          2 Mann + 1 Mann der bei Bedarf für die Nachbarfeuerwehr (GT von Bütthard alarmiert wird)
Schichtarbeiter                         2 Mann
 
Bereits 2020 und nochmals im Februar 2021 wurde von einem Marktgemeinderatsmitglied vorgeschlagen, für die FFW Allersheim die Kosten für einen Lkw-Führerschein zu übernehmen, um aufgrund dieser Qualifikation die feuerwehrinterne Zusatzschulung durchzuführen, die zum Fahren des TSF-W berechtigt (sog. "Feuerwehrführerschein"). Dies wurde bislang aber als nicht notwendig erachtet, da geeignete Personen zur Verfügung stehen und auch eine ortsteilfeuerwehrübergreifende Unterstützung bzw. Schulung möglich wäre.
 
Mit einem neuen Vorstoß wird nun beantragt, eine Kostenübernahme für alle Gemeindeteile einheitlich, abhängig von der Anzahl der tatsächlich aktiven Mitglieder und als Zuschuss über fünf Jahre verteilt zu diskutieren.
 
Der Antrag im Wortlaut:
In den einzelnen Feuerwehren soll sichergestellt sein, dass mittelfristig ca. 15% der tatsächlich aktiven Mitglieder das Feuerwehrfahrzeug sowohl im Einsatz, als auch bei Übungen oder Bewegungsfahrten steuern zu dürfen. Hierbei sollen die Führungskräfte wie beispielsweise Kommandanten und Gruppenführer bevorzugt werden. Zusätzlich bieten sich Personen mit einer Verfügbarkeit unter Tags an.
 
Der konkrete Vorschlag hierzu lautet wie folgt:
-       Den einzelnen Feuerwehren sollen pro Jahr zwei Lkw-Führerscheine bezuschusst werden.
-       Nach Erreichen des Zieles kann die Förderung auf einen Führerschein in zwei Jahren reduziert werden.
 
Dabei könnte die Förderung wie folgt aussehen:
-       Die Feuerwehrführung reicht den Antrag auf Bezuschussung bei der Gemeinde ein.
-       Der jeweilige Feuerwehrmann nimmt an der Fahrausbildung bei einer in der Gemeinde ansässigen Fahrschule teil und wird diese eigenständig finanzieren.
-       Die Gemeinde bezuschusst in den folgenden 5 Jahren je 20% von den entstandenen Kosten, sofern der jeweilig Bezuschusste noch aktives Mitglied der Feuerwehr ist. Diese Abfrage soll Gemeindeübergreifend bei den Kommandanten erfolgen.
-       Zu den zu bezuschussenden Kosten sollen auch die erste Prüfung, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden zählen.
 
Es wird gebeten, den Vorschlag zu prüfen, evtl. weitere Ideen und Anregungen einzubauen und für die nächste Sitzung vorzubereiten."
 
Grundsätzlich bewertet die Verwaltung diesen Denkansatz als sehr positiv. Dies ist vor allem ein Signal auf die Nachhaltigkeit für ein Ehrenamt, das in der heutigen Zeit immer mehr seine Wertigkeit verliert.
 
Allerdings sollte bei der Gewichtung der 15% Regel darauf geachtet werden, dass bei Feuerwehren mit weniger Aktiven nicht irgendwann der Durchschnitt der Lkw-Führerscheininhaber*innen unter dem bisherigen Standard abfällt.
 
Zudem stellt sich die Frage, ob ein aktiver Feuerwehrmann/eine aktive Feuerwehrfrau sich bereit erklärt, einen Lkw Führerschein vorzufinanzieren. Schließlich stellt die einen enormen finanziellen Aufwand dar.
 
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden und aus dem Gremium näher erläutert. Anschließend wird kontrovers über die Ausführungen diskutiert. Am vorliegenden Antrag wird kritisiert, dass freiwillig aktive Feuerwehrleute die Kosten für den Führerschein selbst vorstrecken sollen. Bei der Feuerwehr handelt es sich nach Ansicht eines anwesenden Marktgemeinderats um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Kosten für Führerscheine sollten deshalb von der Kommune getragen werden. Kritisiert wird weiterhin, dass entsprechend dem Antrag Gruppenführung und Kommandanten bei der Auswahl zur Übernahme der Führerscheinkosten bevorzugt werden sollen. Dies erscheint nicht unbedingt sinnvoll, da diese Personen andere Aufgaben als das Fahren der Feuerwehrfahrzeuge haben. Auch die Grenze von 15 % wird kritisch gesehen. Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Führerscheine nicht von der Anzahl der Feuerwehrdienstleistenden, sondern vom tatsächlichen Bedarf abhängig zu machen. Ergänzend wird vorgeschlagen, dass die künftigen Lkw-Fahrer auch die Maschinistenausbildung durchlaufen sollten, um nicht nur das Fahrzeug bewegen, sondern auch die damit transportierten Gerätschaften entsprechend bedienen zu können.
 
Weiter diskutiert wird, inwiefern der Bedarf an Lkw-Führerscheinen über den sogenannten Feuerwehrführerschein gedeckt werden könnte bzw. warum das thematisierte Problem nicht bereits in der Vergangenheit gelöst wurde. Hier gibt es unterschiedliche Ansichten. Sowohl die Qualität dieser Ausbildung wie auch die praktische Umsetzung wird eingehend diskutiert.
 
In den Gesprächen wird herausgearbeitet, dass für die großen Fahrzeuge in Giebelstadt, Eßfeld und Euerhausen der Führerschein der Klasse C benötigt wird. Die restlichen Fahrzeuge einschließlich des LF 8 in Sulzdorf können mit dem Führerschein der Klasse C1 gefahren werden, da sie jeweils die Tonnage von 7,5 t unterschreiten. Es besteht Übereinstimmung, dass nur der jeweils erforderliche Führerschein bezahlt wird. Die Kosten für einen Führerschein der Klasse C belaufen sich auf rund 2.000 €.
 
In der Diskussion wird vorgeschlagen, dass die Vorfinanzierung über die Feuerwehrvereine erfolgen könnte und diese in fünf Jahren in Raten von 20 % den Betrag wieder zurückerstattet bekämen. Dabei ist jedoch zu hinterfragen, ob die Feuerwehrvereine hierzu überhaupt bereit wären. Vom Vorsitzenden wird vorgeschlagen, akute Defizite durch den sog. Feuerwehrführerschein zu lösen. Er sieht hier das entsprechende Potenzial in den Feuerwehren.
 
Nach eingehender Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:
 

Beschluss 1:
Der Markt Giebelstadt wird weiterhin in ausreichendem Maße Kosten für Lkw-Führerscheine übernehmen. Die Feuerwehrdienstleistenden müssen jedoch hierzu in Vorleistung gehen und die Auslagen zunächst selbst tragen. Die nachgewiesenen Kosten werden dann vom Markt Giebelstadt bis zu einer Höchstsumme von 2.000 € über fünf Jahre an die Feuerwehrdienstleistenden erstattet. Es besteht Einverständnis, wenn die Abwicklung ggf. über die Feuerwehrvereine erfolgt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 2:
In den einzelnen Feuerwehren soll sichergestellt sein, dass mittelfristig ca. 15 % der tatsächlich Aktiven Mitglieder das Feuerwehrfahrzeug sowohl im Einsatz als auch bei Übungen oder Bewegungsfahrten steuern dürfen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
3
Nein-Stimmen:
6
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 3:
Auf konkreten Antrag werden den Feuerwehrdienstleistenden die verauslagten Kosten für Lkw-Führerscheine entsprechend dem o. g. Prozedere entsprechend des vom Kommandanten bestätigten Bedarfs erstattet. Der Bedarf ist der Verwaltung rechtzeitig zu melden und von dieser zu prüfen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 4: Konkreter Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Giebelstadt
Die Kosten für einen weiteren Lkw-Führerschein bei der Freiwilligen Feuerwehr Giebelstadt werden übernommen. Der Feuerwehrdienstleistende muss entsprechend des Beschlusses 1 in Vorleistung gehen und erhält die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten (max. 2.000 €) über fünf Jahre in gleichbleibenden Raten erstattet.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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