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öffentlich


Erneuerung Lüftungsanlage Kartoffelkeller
- weitere Vorgehensweise



Sachvortrag:
Das Thema Lüftungsanlage beschäftigt die Verwaltung jetzt schon seit einiger Zeit. Um für den Haushaltsplan greifbare Zahlen zu bekommen, musste sehr lange auf ein Angebot gewartet werden. Auf dieser Grundlage wurden 100.000 € im Haushaltsplan berücksichtigt.
 
Im Nachgang zur Haushaltssitzung wurde von der Verwaltung versucht, an die zwei ggf. möglichen Fördertöpfe zu kommen.
 
Beim neu bereitgestellten Fördertopf für coronagerechten Umbau von Lüftungsanlagen erfolgte bereits im ersten Gespräch eine Absage.
 
Beim Fördertopf zum Umbau/Neubau von Lüftungsanlagen gab es zumindest Aussicht auf Erfolg. Allerdings wird hier bereits für den Vorantrag eine Stellungnahme eines Ingenieurbüros zur möglichen Einsparung benötigt. In vielen Abstimmungsgesprächen wurde deshalb ein Ingenieurbüro mit den nötigen Informationen versorgt.
 
Leider wurde von diesem Büro in der KW 20 mitgeteilt, dass die erforderlichen Werte aufgrund einiger unbekannten Parameter im verbleibenden Bestand nicht ermittelt werden können.
Daraufhin gab es ein Gespräch mit dem potentiellen Fördergeber (Bundesumweltministerium). Dabei wurde von diesem nochmals deutlich gemacht, dass ohne den von einem Ingenieur bestätigten, rechnerischen Nachweis bestimmter Werte keine Förderung möglich ist.
Aus diesem Grund wurden die einzelnen Antragsteile von der Verwaltung nochmals explizit einzeln geprüft. Hierzu wurde das elektronische Antragsverfahren gestartet und die einzelnen Abschnitte mit zum Teil fiktiven Daten gefüllt. Dies war bis zu einem bestimmten Punkt möglich.
Nach folgendem Förderhinweis: "Im Rahmen der Förderung können ausschließlich intakte Anlagen zur energetischen Verbesserung durch Austausch oder Umbau saniert werden. Nicht gefördert werden defekte bzw. sanierungsbedürftige Anlagen auf Grund von bestehenden Teilbeschädigungen (abgängige Anlagen)." hätte folgende Aussage bestätigt werden:
"Wir bestätigen hiermit, dass die auszutauschenden Komponenten zur Antragstellung intakt sind."
 
Tatsächlich ist es so, dass einzelne Komponenten bereits jetzt nicht mehr steuerbar sind und die gesamte Technik der Anlage sanierungsbedürftig ist. Aus diesem Grund kann die Aussage nicht bestätigt und das Antragsverfahren nicht weitergeführt werden.
 
Somit ist eine Förderung der Maßnahme aus keinem der vorhandenen Fördertöpfe möglich. Bei geplanten Sanierungskosten von 100.000 € können die eingeplanten 25.000 € Zuwendung nicht beantragt und auch nicht eingenommen werden.
 
Der Vorsitzende bittet den anwesenden Vorsitzenden des Kulturvereins, der Hauptnutzer des Kartoffelkellers ist, um seine Stellungnahme. Dieser betont, dass die Lüftung seit mehreren Jahren nicht mehr korrekt zu steuern ist und der Raum oftmals zu warm oder zu kalt ist. Er sieht hier in jedem Fall Handlungsbedarf. Aus dem Gremium wird hinterfragt, wie die Beheizung des Kellers erfolgt. Kämmerer Neef erläutert, dass eine zentrale Heizungsanlage sowohl den Bereich Feuerwehr wie auch den Kartoffelkeller versorgt. Die Wärme für den Kartoffelkeller wird über Wärmeregister aus dem Heizungswasser in die Luft übertragen und mittels Lüftungskanälen im Raum verteilt. Zu ersetzen wären aktuell entsprechend dem Angebot die Wärmeregister und die Lüftungseinheit.
 
Auf Nachfrage wird bestätigt, dass ein Austausch der Heizung bisher nicht erfolgt ist und im aktuellen Kostenrahmen auch nicht berücksichtigt wurde. Nachdem diese Heizung ca. 25 Jahre alt ist, wird vorgeschlagen, auch diese beim Tausch der Lüftungsanlage zu betrachten und sich darüber hinaus Gedanken über die Beheizung der Zehntscheune hinsichtlich einer künftigen Nutzung zu machen. Hier ist ein Gesamtkonzept erforderlich, das nur durch ein Ingenieurbüro erstellt werden kann.
 
Die Verwaltung wird gebeten, mit einem entsprechenden Ingenieurbüro Kontakt aufzunehmen. Dies soll ein Gesamtkonzept erarbeiten.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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