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öffentlich


Kostenzusammenstellung zum Projekt "Dorfgemeinschaftshaus Eßfeld 2015-2021"
Entscheidung über zusätzliche Maßnahmen und/oder Kostenverteilung Anbau der Vereine am Feuerwehrgerätehaus



Sachvortrag:
Die beigefügte Kostenzusammenstellung wurde bereits vom Rechnungsprüfungsausschuss überprüft und wird eingehend erläutert.
 
Zum 22.04.2021 ergaben sich folgende Zahlen:
 
Ausgaben:                             748.210,23 €
Bereitgestellte Mittel:              890.000,00 €
 
 
Mit E-Mail vom 16.05.2021 teilt der Vorsitzende des federführenden TSV Eßfeld mit, dass noch Ausgaben für Außenfassade und Eingangstreppe anfallen werden. Er schätzt einen Kostenstand von dann rd. 800.000 €. Für den Sportverein wäre dann die Maßnahme abgeschlossen.
 
Es wird die Frage aufgeworfen, ob die noch übrigen 90.000 € für weitere Renovierungen im Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung stehen oder inwiefern diese in die Kostenverteilung für den Lagerraumanbau der Vereine am Feuerwehrgerätehaus einfließen werden.
Hier ergibt sich folgende Zusammenstellung:
 
HHJahr
IST-Betrag
BelegNr.
Buchungstext
Fälligkeit
FAD
Name1
2017
 159,72
3
Dichtungsband f. Neubau Feuerwehr
03.08.2017
2393
Würth Adolf GmbH u. Co. KG
2017
 437,92
4
Stahlbleche u. Schwerlastanker
03.08.2017
4464
Metz Stahl- u. Metallbau GmbH + Co. KG
2017
 301,07
5
Edelstahlbohrschrauben/Anbau Vereine
23.08.2017
3183
Gebr. Reinhard GmbH u. Co.KG
2017
 3.853,34
5
Sandwichelemente/Anbau Vereine
23.08.2017
3183
Gebr. Reinhard GmbH u. Co.KG
2017
 671,04
6
Sonderkantteile f. Anbau Bürgerheim
09.10.2017
3183
Gebr. Reinhard GmbH u. Co.KG
2017
 5.338,34
7
Hörmann-Tore/Anbau Lager Bürgerheim
18.10.2017
6252
Bauelemente Hauck UG
2018
 17.887,81
2
Umbuchung Kostenermittlung Lager
20.06.2018
2651
Bindrum Josef & Sohn GmbH
2019
 9.501,28
1
Anbau Feuerwehrhaus Eßfeld
04.03.2019
2152
Johannes
2020
 2.992,16
1
Erdarbeiten Zufahrtsweg für Lager
05.08.2020
5692
Stöcklein-Baur
Summe:
41.142,68

Für den vom Bürgerverein zu tragenden Anteil wurde vorab ein Zuschussantrag entsprechend den Vereinsförderrichtlinien mit 10 % eingereicht.
 
Mit Schreiben vom 22.05.2021 (Posteingang 25.05.2021) wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Eßfeld beantragt, aufgrund der dringend benötigten Räumlichkeiten einen Teil des Anbaus für die Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr zu nutzen. Der Antrag wurde im RIS hinterlegt.
 
Es ist nun darüber zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.
 
Im Gremium wird kontrovers über Eigenleistung, Anteil der Vereine, Wertschätzung usw. diskutiert. Einvernehmen besteht darin, dass die Vereine in Eßfeld im Gesamtprojekt Feuerwehrgerätehaus / Bürgerheim sehr viel Eigenleistung eingebracht haben und dieses den Beteiligten auch so kommuniziert wurde.
 
Unterschiedliche Meinungen bestehen dahingehend, was mit der Differenz zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den laut Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln geschehen soll. Teile des Gremiums sind der Meinung, dass die Obergrenze sehr hoch gesetzt worden sei und eingesparte Mittel zumindest teilweise auch der Gemeinde zugute kommen sollten. Es gibt jedoch auch Stimmen, die es für richtig halten, dass eingesparte Mittel überwiegend den Vereinen zur Verfügung gestellt werden sollten, um weitere Maßnahmen mit diesen Mitteln umsetzen zu können.
 
Unterschiedlich gesehen wird auch, ob ein wieder zu errichtender Spielplatz und zusätzlich gewünschte Stellplätze zum Projekt gehören und im Rahmen der bereitgestellten Mittel finanziert werden sollten oder ob hier separate Mittel bereitzustellen sind. Übereinstimmung besteht, dass aufgrund der künftigen Nutzung der Hälfte des Anbaus auch die entsprechenden Kosten vom Markt Giebelstadt zu tragen sind und von den Kosten des Anbaus abgesetzt werden müssen. Unterschiedliche Auffassung besteht hinsichtlich der Übernahme von anteiligen Asphaltierungskosten. Hier kann keine Einigung erzielt werden.
 
Abschließend ist das Ergebnis der Diskussion wie folgt zusammenzufassen:
Die hohe Eigenleistung der beteiligten Vereine am Gesamtprojekt wird hervorgehoben. Die Vereine sollen ermitteln, welche Baumaßnahmen sinnvollerweise noch im Rahmen des laufenden Projekts umgesetzt werden sollten. Hierfür sind die Kosten zu ermitteln. Dringend erforderlich ist auch eine sicherheitstechnische Abnahme durch das Bauamt, da trotz Zusicherung noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt worden sind. Diese Erledigung ist vordringlich. Im Anschluss wird sich das Gremium nochmals mit diesen Positionen befassen und nach Abschluss der Maßnahme den Anteil der Vereine an den Anbau im Hinblick auf die Kostentragung festlegen.
 
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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