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öffentlich


Führerscheinregelungen für Freiwillige Feuerwehren



Sachvortrag:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.06.2021 wurde beschlossen, dass der Markt Giebelstadt weiterhin im ausreichenden Maße die Kosten für Lkw-Führerscheine übernehmen wird. Allerdings müssen die Feuerwehrdienstleistenden oder die unterstützenden Feuerwehrvereine in Vorleistung gehen und die Auslagen zunächst selbst tragen. Die nachgewiesenen Kosten werden dann vom Markt Giebelstadt bis zu einer Höchstsumme von 2.000 € über fünf Jahre an die Feuerwehrdienstleistenden erstattet.
 
Dieser Beschluss wurde dem 1. Kommandanten der FFW Giebelstadt schriftlich am 21.06.2021 mitgeteilt.
 
Mit Schreiben vom 03.07.2021 (ist Bestandteil des Sachvortrags im RIS), äußerte sich dieser dahingehend, dass die getroffene Neuregelung gegen das BayFwG verstoße. Hierzu verweist er auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 24.04.2015, AZ 4 BV 13.2391). Ebenso wurde auf das Schreiben der Landesanwaltschaft Bayern an die Ministerien, die Regierungen und die kommunalen Spitzenverbände vom 05.06.2015 hingewiesen.
 
Zwischenzeitlich gab es einen regen Austausch innerhalb der Verwaltung, in der die Meinung vorherrscht, dass die meisten Feuerwehrleute den C- oder C1-Führerschein für den privaten Gebrauch nicht benötigen, da ein Berufs-Lkw-Fahrer mit diesem Führerschein nur ohne Anhänger fahren könnte und somit kaum Aussicht besteht, diesen für den Privatgebrauch verwenden zu können. Zu beachten sei auch die geringe Zahl der bisher von der Gemeinde bezahlten Führerscheine. Selbst ausgeschiedene Feuerwehrmänner mit einem von der Gemeinde finanzierten Führerschein wären bisher die Ausnahme. Von daher muss die rechtlich zumindest grenzwertige Regelung nochmals auf den Prüfstand.
 
Im Gremium wird nochmals über das Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Giebelstadt diskutiert. Im Gremium besteht Übereinstimmung, dass die nun vorgeschlagene Beschlussfassung aufgrund der Kritik des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Giebelstadt eine Verschlechterung der bisherigen Beschlusslage darstellt. Um den bestehenden Konflikt nicht weiter zu befeuern, hält der Vorsitzende eine Änderung der Beschlusslage für sinnvoll.
 
Aus dem Gremium wird darum gebeten, dass die beiden Feuerwehren Sulzdorf und Allersheim mit ihren Fahrzeugen unter 7,5 t die Möglichkeit der Absolvierung der Feuerwehrführerscheine weiter verfolgen und gemeinsam organisieren.
 
Weiterhin ist aus dem Gremium gewünscht, dass die Marktgemeinderatsmitglieder mit den Kommandanten den Austausch suchen sollten. Dazu wird vorgeschlagen, die Kommandanten zu einer Sitzung des Marktgemeinderats einzuladen. Der Vorsitzende hält dies nicht für die richtige Diskussionsplattform und schlägt vor, die Marktgemeinderät*innen zur nächsten Kommandantendienstbesprechung einzuladen.
 
Weiterhin besteht Übereinstimmung, dass der Feuerwehrbedarfsplan baldmöglichst aktualisiert werden soll.

Beschluss:
Der Beschluss aus der Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses vom 10.06.2021 wird aufgehoben. Künftig wird über jeden einzelnen, vom jeweiligen Kommandanten gestellten Antrag im Gremium entschieden, ob die Kosten in voller Höhe ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Führerscheins übernommen werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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