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öffentlich


Kommunale Mitfinanzierung des Beitragsersatzes in der Kindertagesbetreuung



Sachvortrag:
Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der Corona-Pandemie und insbesondere der damit verbundenen staatlich angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen einen Ersatz von Elternbeiträgen (Beitragsersatz).
 
Der Beitragsersatz wird für die Monate Januar bis Mai 2021 gewährt. Während er im vergangenen Jahr vollständig vom Freistaat Bayern geleistet wurde, sind es in diesem Jahr nur 70 %, die von staatlicher Seite übernommen werden. Die restlichen 30 % stellen eine freiwillige Leistung der Kommunen dar.
 
Der Beitragsersatz beträgt für
 
-           Krippenkinder:
300 €; davon trägt der Freistaat 240 €,
freiwilliger Anteil der Gemeinde: 60 €
 
-           Kindergartenkinder:
50 € (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 €), d.h. Entlastung um 150 €, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 € weitere 35 €,
freiwilliger Anteil für die Gemeinde: 15 €
 
-           Schulkinder:
100 €; davon trägt der Freistaat 70 €,
freiwilliger Anteil der Gemeinde: 30 €
-           Kinder in Kindertagespflegestelle:
200 €; davon trägt der Freistaat 140 €,
freiwilliger Anteil der Gemeinde: 60 €
 
Der Beitragsersatz wurde in Form von durchschnittlichen Pauschalen bayernweit festgelegt. Die Kindergartenbeiträge bestimmt jeder Kindergarten individuell. Daher ist es möglich, dass bereits der Beitragsersatz ohne gemeindlichen Anteil höher liegt als der tatsächliche Ausfall beim Kindergarten.
 
Der Beitrag für ein Krippenkind liegt beim Kindergarten Giebelstadt z.B. je nach Buchungszeit zwischen 190 € und 225 €. Der Freistaat Bayern ersetzt davon 240 € und der Kindergarten hat einen Überschuss, der durch die zusätzliche freiwillige Leistung der Gemeinde nochmals um 60 € steigen würde. Die Verwaltung empfiehlt nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, in einem solchen Fall den zusätzlichen freiwilligen Anteil von 30 % nicht zu gewähren.
 
Liegt im umgekehrten Fall eine Unterdeckung vor, sollte der Zuschuss nur bis zur Höhe des tatsächlichen Ausfalls gedeckelt werden.
 
Würde der Markt Giebelstadt den gemeindlichen Anteil ohne eine Prüfung der Notwendigkeit übernehmen, wäre mit Kosten von rund 20.000 € zu rechnen.
 
Als Vorgehensweise wird empfohlen, dass die Kindergärten nach Erhalt des Beitragszuschusses durch den Freistaat Bayern ermitteln, bei welchen Kindern noch Ausfälle vorliegen und diese Berechnungen bei der Verwaltung einreichen. Die so nachgewiesenen Ausfälle sollten aus Sicht der Verwaltung ersetzt werden.
 

Beschluss:
Gemäß Nr. 1 Satz 6 der Bayerischen Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) könnte der Markt Giebelstadt eine freiwillige kommunale Mitfinanzierung in Höhe von 30 % des pauschal festgelegten durchschnittlichen Beitragsersatzes leisten.
Der Markt Giebelstadt übernimmt als freiwillige Leistung den Ausfall je Kind, der durch den Beitragsersatz des Freistaats Bayern nicht gedeckt ist, höchstens jedoch 30 % des Beitragsersatzes. Der Nachweis erfolgt durch den jeweiligen Träger des Kindergartens.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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