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Wasserabzugsmengen bei Großvieheinheiten und Berechnung der Faktoren je Tiereinheit - Beschluss über die Werte aufgrund eines Hinweises im Prüfungsbericht



Sachvortrag:
Seit Jahrzehnten wird die im Stall verwendete und nicht dem Kanal zugeführte Wassermenge beim Fehlen eines Zählers über Vieheinheiten berechnet. In den Jahren 2005-2008 wurden die Zahlen verfeinert und auf die sich ändernde Struktur der Betriebe sowie neue Arbeitsabläufe angepasst.
Seither sind sowohl die Abzugsmenge von 20 m³ je Vieheinheit wie auch die Faktoren je Tiereinheit unverändert. Unter Berücksichtigung einzelner Ausreißer und deren Berichtigung über Mindestmengen je Person hat sich das System bewährt.
 
Im Bericht über die überörtliche Prüfung 2015-2018 wurde unter TZ 6 vom Prüfer vermutet, dass die Abzugsmenge von 20 m³ zu hoch sein dürfte. Er empfiehlt, die Menge zu überprüfen.
Weiterhin sieht der Prüfer die Abrechnung mit der Abstufung der Kühe nach Milchleistung und der Abstufung der Schweine nach Bestandsgröße als zu aufwändig an. Er empfiehlt, die weniger differenzierten Umrechnungsschlüssel aus einer Bekanntmachung des Innenministeriums aus dem Jahr 1974 einer künftigen Berechnung zugrunde zu legen.
 
Aus Sicht der Verwaltung sind die bisherige Vorgehensweise und die entsprechenden Werte passend. Ggf. könnten geringfügige Änderungen an der Berechnung vorgenommen werden.
 
Die vom Prüfer vorgeschlagene Heranziehung von Trinkwassermengen von Kühen aus dem Jahr 1974 ist nicht sachgemäß. Mit der Steigerung der Milchleistung in den letzten 47 Jahren hat sich auch die Wasseraufnahme der Kühe deutlich erhöht. Dieser Entwicklung wird mit der Staffelung nach Milchleistung Rechnung getragen. Tatsächlich gibt es aber immer auch noch Landwirte, die auf die Milchleistung keinen erhöhten Wert legen. Die Spanne reicht hier von unter 7.000 Liter bis mehr als 9.000 Liter. Entsprechend schwankt auch der Wasserverbrauch.
Auch eine Staffelung nach Bestandsgrößen bei Schweinen ist grundsätzlich sinnvoll, da mit zunehmender Betriebsgröße sich auch die Hygieneanforderungen bzw. die Wechselintervalle mit Reinigungserfordernis erhöhen.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass dieselbe Berechnung auch in Bütthard herangezogen wird. In Giebelstadt zurzeit nicht benötigte Kategorien sind in Bütthard belegt. Deshalb sollte keine Kategorie gestrichen werden.
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aus Sicht der Verwaltung weder bei der Abzugsmenge noch bei der Abstufung der Berechnungseinheiten Änderungsbedarf besteht.

Beschluss:
Die Abzugsmenge bei Großvieheinheiten und die Berechnung der Faktoren je Tiereinheit bleibt unverändert.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Der Vorsitzende schlägt vor, den folgenden Tagesordnungspunkt aufgrund der Dringlichkeit nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen und die entsprechende weitere Tagesordnung anzupassen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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