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öffentlich


Zuschussantrag Reparatur Außenfassade (Wetterseite) Vereinsheim



Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 21.11.2021 wurde von der SPVGG mitgeteilt, dass der Außenputz auf der Wetterseite des Vereinsheims aufgrund witterungsbedingter Einflüsse geschädigt war.
Die von einer Fachfirma geschätzten Kosten lagen unter 1.000 €. Aufgrund der geringen Kosten sollte die Maßnahme ohne gemeindlichen Zuschuss durchgeführt werden.
Nach dem Abtragen der Putzschicht wurde dann jedoch festgestellt, dass bereits Wasserschäden darunter vorhanden waren. Die Reparaturen mit abgerechneten Kosten von 5.050,79 € musste umgehend erfolgen. Eine vorherige Zuschussbeantragung konnte nicht erfolgen. Es wird nun nachträglich um eine gemeindliche Unterstützung gebeten.
 
Im Gremium wird eingehend über das Zustandekommen des Schadens und das Verschulden bzw. die Ursache beraten. Es wird herausgestellt, dass der Sportverein die Maßnahme eigentlich ohne Zuschuss der Gemeinde durchführen und die Kosten selbst tragen wollte. Erst im Laufe der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass der Schaden deutlich umfangreicher ist und die Kosten damit deutlich höher ausfallen. Es wird aus dem Gremium kritisiert, dass der Sportverein zu diesem Zeitpunkt nicht den Kontakt zur Gemeinde gesucht und bereits vor Beginn der umfangreichen Sanierungsarbeiten zumindest einen mündlichen Zuschussantrag gestellt hat. Das wäre sehr kurzfristig möglich gewesen und hätte die heutige Diskussion deutlich erleichtert.
 
Im Gremium werden verschiedene Zuschussvarianten beraten. Diese reichen von 10 % der nachgewiesenen Kosten über die Übernahme der Materialkosten von rund 1.200 € bis zu 50 % der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten.
 
Im Gremium besteht Übereinstimmung, dass ein Zuschuss gewährt werden soll. Verspätete Meldungen sollen jedoch in die Zuschussliste aufgenommen werden, um bei künftigen Fällen darauf reagieren zu können.

Beschluss 1:
Für die Reparatur der Außenfassade am Vereinsheim wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten bewilligt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Für die Reparatur der Außenfassade am Vereinsheim wird ein Zuschuss bewilligt. Die Höhe berechnet sich anhand der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten (max. 5.050 €) abzüglich der Spende der ausführenden Firma, die wie ein Nachlass auf den Rechnungsbetrag zu werten ist, von 500 €. Hiervon werden 50 % als Zuschuss ausbezahlt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
0
 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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