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öffentlich


Bekanntgaben und Anfragen



Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Kämmerer Neef weist darauf hin, dass ab 01.08.2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen besteht. Dies umfasst sukzessive alle Grundschulklassen. Der Rechtsanspruch beinhaltet eine Betreuung von bis zu acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche einschließlich der Ferienzeit.
 
Der Markt Giebelstadt ist hier mit dem vorhandenen Angebot der offenen Ganztagesschule bereits gut aufgestellt. Es ist jedoch mit einem weiter steigenden Bedarf zu rechnen, so dass die räumliche und personelle Situation zu klären ist.
 
Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr
Kämmerer Neef verweist auf das am heutigen Tag eingegangene Schreiben von den Bayerischen Ministerien für Inneres und Umwelt. In einem gemeinsamen Schreiben werden den Kommunen die Vorteile einer gesplitteten Abwassergebühr aufgezeigt. Es wird auch auf die rechtliche Situation hinsichtlich der Erheblichkeitsschwelle von 12 % zur Einführung einer getrennten Gebühr hingewiesen. Ziel einer Gebühr könnte es sein, mehr Gerechtigkeit und eine verstärkte Versickerung von Oberflächenwasser im Gemeindegebiet zu erreichen. Vom Gremium werden diese Ausführungen zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
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