zu TOP 02 TOP 01
öffentlich


Haushaltsvorberatung - Teil 3
- Vermögenshaushalt



Sachvortrag:
Die einzelnen Haushaltsstellen werden nochmals vorgestellt und in Einzelfällen diskutiert. Konkret werden folgende Haushaltsstellen behandelt und ggf. geändert.
 
Haushaltstelle
Bezeichnung
Änderung/Diskussion
1.0681.9450
Schaffung Bürgerbüro
Der Haushaltsansatz von 20.000 € im Jahr 2022 wird auf 5.000 € reduziert. Im Jahr 2023 werden 15.000 € eingeplant.
1.4640.9880
Zuschuss Kindergarten St. Josef Giebelstadt
Der Haushaltsansatz im Jahr 2022 wird von 20.000 € auf 40.000 € erhöht.
1.6302.9504
Hochwasserschutz Eßfeld
Der Haushaltsansatz im Jahr 2022 wird von 70.000 € auf 120.000 € erhöht.
1.6303.9500
Dorfplatz Sulzdorf
Der Haushaltsansatz im Jahr 2022 wird von 150.000 € auf 160.000 € erhöht.
1.6308.9500
Platzgestaltung Euerhausen
Der Haushaltsansatz im Jahr 2023 wird von 100.000 € auf 150.000 € erhöht.
1.7621.9450
Lüftung/Sanitär Mehrzweckhalle
Der Haushaltsansatz von 20.000 € aus dem Jahr 2024 wird auf das Jahr 2025 geschoben. Die 80.000 € aus dem Jahr 2025 werden ersatzlos gestrichen.
1.7622.9454
Bürgerheim Eßfeld inkl. Außenbereich
Der Haushaltsansatz im Jahr 2022 wird von 90.000 € auf 60.000 € reduziert. Die verbleibenden 30.000 € werden im Jahr 2023 eingetragen.
1.7910.9500
Flugplatz Baukosten
Der Haushaltsansatz im Jahr 2022 wird von 500.000 € auf 1.700.000 € erhöht.
1.7910.9591
Flugplatz Honorar
Der Haushaltsansatz im Jahr 2022 wird von 50.000 € auf 200.000 € erhöht.
1.8180
Breitband
Der Ansatz wird aus der Haushaltsstelle 1.7914.9872 auf die Haushaltsstelle 1.8180.9872 verschoben. Grund hierfür ist eine Änderung in Hinblick auf die Statistik.
1.8800.9325
Erwerb von Grundstücken mit Gebäuden
Der Haushaltsansatz im Jahr 2022 wird von 0 € auf 300.000 € erhöht.
1.8800.9450
Sanierung sozialer Treffpunkt
Der Haushaltsansatz im Jahr 2022 wird von 1 Mio € auf 100.000 € reduziert. Der Haushaltsansatz von 200.000 € im Jahr 2023 wird auf 1 Mio € erhöht. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 wird von 0 € auf 100.000 € angepasst.
1.8808.9450
Umnutzung Zehntscheune mit Außenbereich
Der Haushaltsansatz im Jahr 2023 wird von 0 € auf 50.000 € erhöht. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 wird von 100.000 € auf 50.000 € reduziert.
1.8808.9451
Wärmekonzept gemeindliche Gebäude Marktplatz
Für das Haushaltsjahr 2024 wird erstmalig ein Ansatz von 20.000 € eingefügt.
1.8811.9321
Erwerb unbebauter Grundstücke
Der Haushaltsansatz im Jahr 2022 wird von 1 Mio. € auf 700.000 € reduziert.
1.6302.3614
Zuwendung Hochwasserschutz
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 wird von 50.000 € auf 90.000 € erhöht.
1.6308.3610
Zuwendung Platzgestaltung Euerhausen
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2023 wird von 100.000 € auf 125.000 € erhöht.
1.7910.3660
Flugplatz Erstattung Baukosten
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 wird von 500.000 € auf 1.700.000 € erhöht.
1.7910.3661
Flugplatz Erstattung Honorare
Der Haushaltsansatz wird für das Jahr 2022 von 50.000 € auf 200.000 € erhöht.
1.8800.3601
Zuwendung Sanierung sozialer Treffpunkt
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 in Höhe von 700.000 € wird auf 0 € reduziert. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2023 wird von 245.000 € auf 700.000 € erhöht. Für das Jahr 2024 wird ein Ansatz von 245.000 € eingefügt.
 
Aufgrund all dieser Änderungen ändern sich sowohl die Entnahme aus der Rücklage wie auch die Kreditaufnahme. Um einen Rücklagenendstand von mindestens 500.000 € am Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu erhalten, wird die Kreditaufnahme entsprechend angepasst. Der Rücklagenstand zu Beginn des Jahres 2022 liegt bei 9.400.000 €. Bei einer Kreditaufnahme von 5.760.000 € über den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung ergibt sich am Ende des Planungszeitraums ein Rücklagenbestand von 570.600 €. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Marktgemeinderat, den Haushalt wie besprochen zu verabschieden.
 
Folgende Punkte sollten bei einer künftigen Haushaltsplanaufstellung und im Rahmen weiterer Diskussionen beachtet werden:
 
·         Bei Konkretisierung der möglichen Kreditaufnahme müssen Zinsen und Tilgungen eingeplant werden.
·         Das Leerstandbeseitigungsprogramm soll ggf. überarbeitet werden. Marktgemeinderat Schmierer wird sich damit befassen und sich mit der zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung austauschen.

Beschlussempfehlung:
Unter dieser Maßgabe empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Marktgemeinderat, den Haushaltsplan wie besprochen zu verabschieden.






nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung