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öffentlich


Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit Abstellraum (oberirdische Kleingarage)
Bauort: Fl.Nr. 975/1 Gemarkung Eßfeld, Bei den Linden 3



Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans "Schleifweg" in einem Gewerbegebiet. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
 
Es wird eine Abweichung von der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsfläche beantragt.
Die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) kann Abweichungen von Anforderungen der BayBO und von Vorschriften, die auf Grund der BayBO erlassen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen zulassen (Art. 63 Abs. 1 BayBO). Das Landratsamt entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde.
 
Es wird eine Abweichung von Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayBO. beantragt. Hiernach dürfen sich Abstandsflächen nicht überdecken.
 
Geplant ist, dass die Abstandsfläche des Carports nach Osten mit einer Tiefe von 2,74 bis 2,95 m auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 975/2 liegt. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung wurde vorgelegt. Die Abstandsfläche des Carports überschneidet sich dort mit der westlichen Abstandsfläche der Mehrzweckhalle auf Fl.Nr. 975/2. Dies ist nicht zulässig.
 
Als Begründung wird angeführt, dass der Abstand zwischen den Gebäuden 4,22 bis 4,26 m beträgt, um einen effizienten Arbeitsablauf mit entsprechender Verkehrsfläche zu ermöglichen. Durch die Überdeckung der Abstandsflächen ist kein angrenzendes Grundstück betroffen.
 
Da es sich um eine nachbarschützende Vorschrift handelt, sollte die Gemeinde nach Ansicht der Verwaltung das Einvernehmen nur erteilen, wenn der Nachbar dem Antrag durch seine Unterschrift zustimmt. Der betroffene Nachbar wurde benachrichtigt. Die Unterschrift wurde erteilt.
 
Das Gremium kann das Einvernehmen zu Abweichung erteilen.
 
Da es sich um eine Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss 1:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe zu den Abstandsflächen (Überdeckung) im beantragten Umfang wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 
Beschluss 2:
Unbeachtet der notwendigen Abweichung wird das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben grundsätzlich erteilt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 






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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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