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öffentlich


Änderung der Satzung "Kommunales Förderprogramm für die Innenentwicklung"



Sachvortrag:
Am 22. April 2020 wurde ein "Kommunales Förderprogramm für die Innenentwicklung" des Marktes Bütthard verabschiedet. Seitdem sind verschiedentlich Anfragen zum Förderprogramm bei der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt eingegangen.
 
Daraus hat sich ergeben, dass in der Satzung zum o.g. Förderprogramm keine Aussage gemacht wird, wie lange ein Gebäude leer gestanden haben muss, wenn eine Förderung für die Sanierung des Bestandsgebäudes gewährt werden soll. Im Förderantragsformular wird unter Punkt "2. Gebäude und Grundstücksangaben" zwar gefragt, seit wann ein Leerstand besteht, in der Satzung wird dazu aber keine Angabe gemacht.
 
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, in der Satzung zum Förderprogramm unter §1 Abs. 2, Satz 2, folgendes zu ergänzen: "bei nachgewiesenem Leerstand von mindestens 24 Monaten."

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass in der am 22.04.2020 verabschiedeten Satzung für ein "Kommunales Förderprogramm für die Innenentwicklung" des Marktes Bütthard unter §1 Abs. 2 nach Satz 2
"- die Sanierung von Wohn- oder Gewerbeeigentum," folgende Ergänzung eingefügt wird:
"bei nachgewiesenem Leerstand von mindestens 24 Monaten,".

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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