Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Wöllerspfad-Schütt III", 1. Änderung in Königshofen Erneute förmliche Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 13 der Sitzung vom 20.07.2022 mit dem Entwurf des Bebauungsplans und Örtliche Bauvorschriften "Wöllerspfad-Schütt III", 1. Änderung, befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Hintergrund für die erneute Beteiligung ist, dass im Rahmen der ersten Beteiligung Anregungen eingegangen sind, welche die Grundzüge der Planung berühren. Konkret geht es hierbei um Ziffer 5.1.1 des Textteiles "Kleinwohneinheiten auf Flachdachgaragen".
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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