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öffentlich


Anordnung Halteverbot Bergstraße Allersheim



Sachvortrag:
Auf die Sitzungsniederschrift der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 21.11.2022 wird verwiesen.
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den vorgeschlagenen Maßgaben nochmals einen Ortstermin mit der Polizei durchzuführen. Anschließend sollte die Angelegenheit dem Bau- und Umweltausschuss zur endgültigen Entscheidung erneut vorgelegt werden. Diese soll in der heutigen Sitzung getroffen werden.
 
Am Montag, 28.11.2022, fand ein weiterer Termin mit dem 2. Bürgermeister und einem Vertreter der Polizeiinspektion Ochsenfurt vor Ort statt. Im Anschluss wurde folgende Stellungnahme von der Polizei übermittelt:
 
"Nach wie vor wird von hiesiger Seite die Einbahnstraßenregelung, wie bereits mit Schreiben vom 16.08.2022 dargestellt, favorisiert. Darüber hinaus bestehe jedoch gegen die angedachte Beschilderung mit einem eingeschränkten Halteverbot (VZ. 286) an der südlichen Seite von der Hauptstraße bis zur Einmündung Bergstraße/Kirchberg und auf der nördlichen Seite ein eingeschränktes Halteverbot von der Hauptstraße bis zur Mitte des östlichen Nebengebäudes des Anwesens Bergstraße 2 von Seiten der Polizeiinspektion Ochsenfurt keine verkehrstechnischen Bedenken.
Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter Verkehr der PI Würzburg-Land, PHK Schubert, bezüglich der Problematik, wurden hier ebenfalls keine Bedenken gesehen."

Beschluss:
Nach eingehender Beurteilung und nach Rücksprache mit der zuständigen Polizeidienststelle wird zur verkehrstechnischen Verbesserung in der Bergstraße ein eingeschränktes Halteverbot (VZ. 286) an der südlichen Seite von der Hauptstraße bis zur Einmündung Bergstraße/Kirchberg sowie ein eingeschränktes Halteverbot auf der nördlichen Seite von der Hauptstraße bis zur Mitte des östlichen Nebengebäudes des Anwesens Bergstraße 2 für sinnvoll und notwendig erachtet. Die Verwaltung wird mit der verkehrsrechtlichen Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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