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öffentlich


Antrag auf Eintragung einer Dienstbarkeit
Fl.Nr. 355 Gmkg. Bütthard, Taubenseelein



Sachvortrag:
Die Biogas-Anlage auf Fl.Nr. 474/3 Gmkg. Bütthard war bisher über eine private Einspeiseleitung direkt am Strommasten am Stromnetz angeschlossen. Der bisherige Verlauf der privaten Stromleitung ist über den Gestattungsvertrag vom 09.11.2011 genehmigt. Mit diesem Vertrag wurde eine Entschädigung von 2,00 Euro pro laufendem Meter für private Anschlussleitungen berechnet. Diese Stromleitung hätte gemäß Gestattungsvertrag vom Gestattungsnehmer durch Dienstbarkeit gesichert werden müssen. Der Verwaltung liegt hierzu nichts vor.
 
Nun wurde auf der Grenze zwischen den Grundstücken Fl.Nrn. 355 und 463 Gmkg. Bütthard eine Übergabestation errichtet. Die Errichtung ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 4 BayBO. Die Übergabestation ist in privatem Eigentum des Betreibers der Biogas-Anlage auf Fl.Nr. 474/3 Gmkg. Bütthard und gehört keinem öffentlichen Stromnetzbetreiber. Warum diese Übergabestation ausgerechnet auf der Grenze errichtet wurde, ist dem Bauamt nicht bekannt. Die Anlage wurde nicht in vorheriger Absprache mit dem Bauamt errichtet. Der Betreiber der Übergabestation beantragt die Eintragung einer Dienstbarkeit um den Betrieb seiner Anlage zu sichern.
 
Vom nahegelegenen Strommast zur Übergabestation wurde eine private Einspeiseleitung neu verlegt. Zusätzlich wurden von dem Betriebsgrundstück Fl.Nr. 474/3 noch eine Steuerleitung und eine Stromversorgungsleitung zur Übergabestation verlegt.
 
Nach Ansicht der Verwaltung sind die Anlage und die Leitungsverläufe nicht störend. Anlage und Leitungen sollten grundbuchrechtlich gesichert werden. Die Kosten der Eintragung sollte der Betreiber tragen. Es ist darauf zu achten, dass der Graben und der Weg nicht negativ beeinflusst werden. Kosten aufgrund eventueller Schäden durch die Anlage oder deren Betrieb hat der Betreiber zu tragen.
 
Es handelt sich um folgende Inanspruchnahmen öffentlichen Grundes:
Pflasterfläche:                                                  1,4 m x 0,8 m =                        1,12 m²
Übergabestationsfläche:                                   2:(1,0 m + 1,4 m) x 3,0 m =       3,6 m²
Anschlussleitung Station-Mast:                                                                         6,7 m
Steuerleitung Biogasanlage-Übergabestation:                                                   420 m
Stromversorgungsleitung Biogasanlage-Übergabestation:                                  420 m
 
Bezüglich der Entschädigung für die Fläche sollte sich das Gremium an der Entscheidung der Sitzung aus TOP 6 der Sitzung vom 17.11.2021 orientieren. Damals wurde über eine Dienstbarkeit für eine Trafostation des Stromversorgers entschieden. In diesem Fall wurde eine Entschädigung von 220 € gezahlt.
 
Die neue Leitungsführung sollte ebenfalls gesichert werden. Da es sich um einen gewerblichen Betreiber mit Sitz innerhalb der Gemeinde handelt, sollte der Betrag von 2,00 Euro je laufendem Meter als Entschädigung zugrunde gelegt werden, gemäß Beschluss vom 10.03.2010.
 
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass die Leitung aus dem Jahr 2007 in Abstimmung mit der Gemeinde verlegt und entsprechende Kosten auch bezahlt wurden. Die zwei weiteren Leitungen wurden nun über der ersten Leitung verlegt und verlaufen in demselben Graben.

Beschluss 1:
Das Gremium stimmt der Nutzung der Flächen für die Übergabestation und den neuen Leitungen zu. Es ist ein Gestattungsvertrag zu vereinbaren. Der Betreiber hat alle Kosten zu tragen, insbesondere an Weg und Graben, die aus dem Betrieb und der Herstellung der Anlagen des Betreibers entstehen).
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
Beschluss 2:
Die Nutzung durch die bisherige Leitung, die Übergabestation und der neuen Leitungen ist durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten zu sichern. Die Kosten der Eintragung der Dienstbarkeiten trägt der Betreiber. Die Verwaltung wird beauftragt für eine baldige Durchführung zu sorgen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
Beschluss 3:
Die einmalige Entschädigung für die Übergabestations-Fläche beträgt 220,00 Euro.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
Beschluss 4:
Die einmalige Entschädigung für die Leitungen beträgt je Leitung 2,00 Euro je laufenden Meter. Die vertraglichen Vorgaben gemäß Beschluss in TOP 02 der Sitzung vom 10.03.2010 sind zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1

Gemäß Art. 49 GO ist Marktgemeinderat Dürr von der Beratung und Abstimmung über diesen TOP ausgeschlossen.




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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