2. Änderung (Gesamtänderung) des vorhabenbezogenenen Baubauungsplans "Sondergebiet Biomasse Hopferstadt Nord" mit integriertem Grünordnungsplan; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 06 der Sitzung vom 06.04.2022 mit dem Entwurf der 2. Änderung (Gesamtänderung) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Biomasse Hopferstadt Nord" mit integriertem Grünordnungsplan befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 15.03.2022 sind:
· Änderung der Ausgleichsmaßnahmen nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde
· Einfügen eines Havariewalls in die Planzeichnung und die textlichen Hinweise.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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