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Breitbandversorgung - Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0 - vorläufiger Förderantrag



Sachvortrag:
Das neue Förderprogramm des Bundes, Gigabit-RL 2.0, ermöglicht die Förderung von Adressen, die nicht mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s im Upload und Download bzw. 500 Mbit/s im Download versorgt sind.
 
Förderfähig sind nur noch Glasfaseranschlüsse. Die Verlegung erfolgt bis ins Haus. Den Eigentümern entstehen dabei keine Kosten. Sie müssen im Anschluss auch keinen entsprechenden Tarif buchen.
 
Es wurde vorab eine zweimonatige Markterkundung durchgeführt. Dabei wurde eine Adressliste des Bundes in Abstimmung mit dem bayerischen Breitbandzentrum genutzt. Netzbetreiber konnten ihre aktuellen Bandbreiten sowie Planungen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau adressgenau melden.
 
Nach Auswertung der Markterkundung wurden 263 Adressen als förderfähig erfasst. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wurde nicht gemeldet. Die Ergebnisse der Markterkundung sind beiliegender Darstellung zu entnehmen.
 
Die Infrastrukturkosten wurden im Gigaportal des Bundes mit 2.367.000,00 € berechnet.
Die Förderquote liegt bei 90 %. Davon entfallen 50 % auf Bundesmittel und 40 % auf Landesmittel. Die benötigten Eigenmittel liegen demnach bei 10 %.
 
Zur Sicherung der Fördermittel ist bis zum 15.10.2023 ein vorläufiger Förderantrag zu stellen, mit dem keine Kosten verbunden sind.
 
Im nächsten Jahr kann dann ein Auswahlverfahren gestartet werden. Hierüber hat der Marktgemeinderat zu gegebener Zeit separat zu entscheiden. Dabei wird dann auch das förderfähige Ausbaugebiet festgelegt. Es kann aber auch auf ein Auswahlverfahren verzichtet werden. In diesem Fall wird der Förderbescheid zurückgegeben.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, einen vorläufigen Förderantrag zur Sicherung von Fördermitteln im Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0 zu stellen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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