Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Harthausen Bittenlehen" der Gemeinde Igersheim (Gmkg. Harthausen); Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Sachvortrag:
Die Gemeinde Igersheim plant die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächensolaranlage auf einer Fläche von ca. 5,4 ha auf dem Flurstück 543 (Gemarkung Harthausen). Aus diesem Grund wird die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 25.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet "Solarpark Harthausen Bittenlehen". In der gleichen Sitzung wurde der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften dem Gemeinderat vorgestellt. Dieser beschloss die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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