28. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Ochsenfurt Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sachvortrag:
Der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Hohestadt Fa. Herrhammer" im Ortsteil Hohestadt sowie den Aufstellungsbeschluss für die 28. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. In der Sitzung am 16.05.2023 hat der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt die Vorentwürfe der genannten Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ochsenfurt ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet Hohestadt-Spitaläcker, welches sich zwischen der Kernstadt Ochsenfurt und dem Stadtteil Hohestadt auf einem Riedelplateau der hier auf das Maintal treffenden Hochebene des Ochsenfurter Gaus befindet.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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