zu TOP 04 zu TOP 06 TOP 05
öffentlich


28. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Ochsenfurt
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
Der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Hohestadt Fa. Herrhammer" im Ortsteil Hohestadt sowie den Aufstellungsbeschluss für die 28. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. In der Sitzung am 16.05.2023 hat der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt die Vorentwürfe der genannten Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
 
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ochsenfurt ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet Hohestadt-Spitaläcker, welches sich zwischen der Kernstadt Ochsenfurt und dem Stadtteil Hohestadt auf einem Riedelplateau der hier auf das Maintal treffenden Hochebene des Ochsenfurter Gaus befindet.

Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung