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öffentlich


Stadt Ochsenfurt - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Hohestadt Fa. Herrhammer";
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
Der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Hohestadt Fa. Herrhammer" im Ortsteil Hohestadt sowie den Aufstellungsbeschluss für die 28. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. In der Sitzung am 16.05.2023 hat der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt die Vorentwürfe der genannten Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
 
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans `Photovoltaikanlage Hohestadt - Fa. Herrhammer´ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften sowie der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ochsenfurt ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im baulichen Anschluss an die Betriebsgebäude und - anlagen im Gewerbegebiet Hohestadt Spitaläcker. Der Solarpark soll von der im Gewerbegebiet ansässigen Fa. Herrhammer als Eigenverbrauchsanlage betrieben werden. Überschüsse sollen ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.

Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.   

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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