Bebauungsplan "Oberdorf", Gemeinde Wittighausen, Gemarkung Vilchband; Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 07 der Sitzung vom 01.06.2022 mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans "Oberdorf", Gemarkung Vilchband befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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