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öffentlich


Stellungnahme zur Gewässerbenutzung:
Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser über eine Versickerungsmulde - Tektur
Bauort: Fl.Nr. 353 Gmkg. Bütthard, Am Mühlbach



Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 11.09.2023 bittet das LRA den Markt Bütthard zu dem o.g. Vorhaben als Träger öffentlicher Belange Stellung zu nehmen und ggf. Nebenbestimmungen und Hinweise so abzufassen, dass sie ohne Änderung in den zu erlassenden Bescheid übernommen werden können. Es ist zwischen Auflagen und Hinweisen zu unterscheiden. Forderungen, die bereits in einem Gesetz oder einer Verordnung enthalten sind oder die sich nicht auf den wasserrechtlich genehmigungspflichtigen Tatbestand beziehen, können in die Genehmigung nicht als Auflagen aufgenommen, jedoch als Hinweise beigefügt werden.
 
Gegenstand der Tekturplanung ist die geänderte Dachflächenentwässerung mehrerer zur Anlage gehörenden Bauwerke, welche gemäß dem genehmigten Betriebsumfang über die Einleitungsstellen L6 und L7 in den Mühlbach entwässert werden.
 
Für die dezentrale Dachflächenentwässerung über die Einleitungsstelle L7 liegt aufgrund der Größe des angeschlossenen Einzugsgebiets eine wasserrechtliche Erlaubnis von 2019 vor.
 
Hinsichtlich der Einzugsgebiete ergeben sich im Rahmen der Tekturplanung keine Änderungen.
 
Im Zielbetrieb entfallen gegenüber dem genehmigten Betriebsumfang die Einleitungsstellen in den Mühlbach L6 sowie L7 inklusive dem der L7 vorgeschaltetem Rückhalteraum.
 
Das Niederschlagswasser von diesen Gebieten wird gesammelt über eine geplante Muldenversickerung mit mindestens 20 cm bewachsenen Oberboden in das Grundwasser dezentral beseitigt. Ein Notüberlauf ist nicht erforderlich. Im Überlastungsfall wird der Muldenrand überflossen. Das Niederschlagswasser fließt dann durch das natürliche Gefälle in den Mühlbach.
 
Aus Sicht des Bauamts bestehen keine Einwendungen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Von der Kindergartenleitung wird mitgeteilt, dass die anwesenden Eltern wegen TOP 09 der nichtöffentlichen Sitzung anwesend sind. Im Gremium wird eingehend darüber beraten, ob TOP 09 der nichtöffentlichen Sitzung in den öffentlichen Teil der Sitzung verlegt werden soll.
 
Beschluss:
TOP 09 wird vom nichtöffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil der Sitzung verlegt und nun als TOP 06 behandelt. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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