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öffentlich


Austausch mit dem Kindergartenträgerverein Bütthard und der Kindergartenleitung
- Informationen im Nachgang zum gemeinsamen Termin am 28.06.2023



Sachvortrag:
In der Sitzung am 28.06.2023 gab es einen intensiven und zielgerichteten Austausch mit der Kindergartenleitung und der Vorstandschaft des Trägervereins.
Abschließend wurde beschlossen, ab sofort keine Kinder aus Baden-Württemberg für den Bereich Krippe und Kindergarten mehr aufzunehmen. Dies gilt nicht für den Hort.
 
Der Kindergarten Bütthard wurde weiterhin gebeten zu prüfen, ob bestehende Verträge für Kinder aus Baden-Württemberg gekündigt bzw. nicht mehr verlängert werden können.
 
Die zu erwartenden Schülerzahlen sind wie folgt:
 
Schuljahr
Schulsprengel Bütthard
Baden-Württemberg
2023/2024
19
3
2024/2025
22
3
2025/2026
21
2
2026/2027
19
1
2027/2028
21
4
 
Die Schulleitung hat vorsorglich ein Gespräch mit dem Schulrat geführt. Ein möglicher Wegfall der Schüler aus Baden-Württemberg würde den Bestand der Schule nicht gefährden und hätte auch keine negativen Auswirkungen auf die Lehrerversorgung und die Klassenteilung.
 
Die Kindergartenleitung Frau Stör schreibt mit E-Mail vom 05.07.2023:
 
"Hallo zusammen,
ich habe heute mit Frau Eitzenberger von der Caritas telefoniert.
 
Folgende Information habe ich bekommen:
Es ist nicht möglich die bestehenden Betreuungsverträge zu kündigen. Die Situation gilt auch nicht als Sonderkündigungsgrund.
Demnach müssen die aktuellen Betreuungsverträge der Igersheimer Kinder weiterlaufen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Stöhr"
 
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.07.2023 wurde darüber beraten, welche Begründung zur Ablehnung der Kündigung zugrunde gelegt wird. Nachdem bis zu diesem Zeitpunkt noch kein offizielles Schreiben von der Caritas vorliegt und auch der Inhalt des Betreuungsvertrags nicht bekannt war, wurde in der Sitzung kein Beschluss darüber gefasst.
 
Der Trägerverein wurde daraufhin gebeten, die entsprechenden Unterlagen nach deren Eingang einzureichen.
 
Mit E-Mail vom 06.09.2023 gingen durch Herrn Düchs (Vorstand Trägerverein) folgende Informationen ein:

"Hallo Peter,
die Caritas hat das Thema "Vertragskündigung für Kinder aus Baden-Württemberg" nochmals geprüft und uns eine (im Vergleich zur ersten Antwort) neue Rückmeldung zukommen lassen. Wir möchten dir und dem Gemeinderat die Antwort direkt weiterleiten - siehe Email unten.
Der Vorstand des Trägervereins hat diese Rückmeldung sehr intensiv mit der Einrichtungsleitung diskutiert. Letztendlich ist es eine Entscheidung des Gemeinderats - als politische Vertretung der Marktgemeinde - wie mit den Verträgen weiter verfahren wird. Eine Kündigung zum 31.08.2024 ist gemäß der Kündigungsfrist spätestens bis zum 31.05.2024 auszusprechen.
Es ist offensichtlich, dass eine Vertragskündigung eine sehr weitreichende Entscheidung ist, nicht nur hinsichtlich des Kindergartens, sondern auch mit Blick auf die Grundschule und die Hortbetreuung. Unsere Bitte an den Gemeinderat an dieser Stelle ist, sich der Tragweite der Entscheidung bewusst zu werden und den Beschluss möglichst frühzeitig (wenn möglich auch mit einer umfassenden Begründung) zu kommunizieren.
Sollte der Gemeinderat beschließen, die Verträge zu kündigen, werden wir vom Vorstand des Trägervereins die Entscheidung mittragen. Die Vorteile einer kleinere Einrichtung und die Verfügbarkeit des Turnraums (mit seiner eigentlichen Bestimmung) haben wir ja zusammen in der außerordentlichen Gemeinderatssitzung Ende Juni erörtert.
Aus moralischer Sicht würde uns eine Vertragskündigung sehr schwer fallen, denn die Familien aus Baden-Württemberg sind eine Bereicherung für unsere Einrichtung. Die Leidtragenden einer Kündigung werden definitiv die jungen Familien sein. Zum Einen werden die Kinder aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen (i.S.v. bestehenden Freundschaften und der Trennung enger emotionaler Bindungen zu den Erzieherinnen), zum Anderen werden die Eltern ihrer Planungssicherheit beraubt, vor allem wenn mehrere Kinder die Einrichtung besuchen und evtl. schon Geschwisterkinder in die Grundschule gehen. Viele Eltern haben sich bewusst für Bütthard (sowohl für den Kindergarten als auch für die Grundschule) entschieden.
Sollte der Gemeinderat beschließen, die Verträge zu kündigen, wäre aus unserer Sicht eine vorherige Kommunikation mit der Gemeinde Igersheim wünschenswert, denn es ist unklar, ob die Gemeinde Igersheim in der Kürze der Zeit entsprechende Kapazitäten zur Kinderbetreuung aufbauen kann. Sollte es Igersheim nicht möglich sein, diese Voraussetzungen zu erfüllen, würde dies weitere negative Auswirkungen für die Kinder und deren Eltern nach sich ziehen.
Gerne stehen wir vom Kindergarten (Einrichtungsleitung und Vorstand des Trägervereins) dem Gemeinderat für weitere Fragen und zusätzliche Informationen zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Düchs
Erster Vorsitzender Trägerverein
 
 
Von: Eitzenberger, Petra <Petra.Eitzenberger@caritas-wuerzburg.de>
An: Eva-Maria Stoehr <
eva-maria.stoehr@kiga-buetthard.de>
Hallo Frau Stöhr,
 
ich habe Sie nicht vergessen und
habe mir den Vertrag nochmal angeschaut.
Laut § 1, Abs 2
Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.08.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr bis zum 31.08 des jeweiligen Folgejahres, sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum 31.08.2023 bzw. zum 31.08. eines Folgejahres schriftlich gekündigt wird.
kann der Vertrag ohne Grund, mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.08.2024, ordentlich gekündigt werden.
 
Das heißt ist wäre möglich die Verträge mit den Eltern aus der Gemeide Igersheim, unter Einhaltung der Frist zu kündigen.
Moralisch mache ich ein großes Fragezeichen.
Welche Notwendigkeit hat der Träger den Vertrag zu kündigen? Gibt es eine Vereinbarung mit der Kommune, dass in erster Linie Kinder aus der Gemeinde Bütthard aufgenommen werden müssen?
Was ist mit der Planungssicherheit der Eltern, was mit den Kindern, für die es eventuell das letzte Kindergartenjahr wäre? Gehen die Kinder nicht auch in Bütthard zur Schule?
Die kirchlichen Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich verlässliche Partner für die Familien und Verbindlichkeit spielt gerade für Familien eine wichtige Rolle. Haben Familien mit dem Träger eine Vereinbarung geschlossen verlassen sie sich darauf, dass der Vertrag erfüllt wird, wenn keine "wichtigen Gründe", wie in §2 Abs. 4 festgehalten, vorliegen.
 
Meines Erachtens kann es nicht sein, dass es Familien aus anderen Gemeinden ermöglich wird, solange Platz genug ist (und vielleicht auch aus finanziellen Aspekten) die Einrichtung zu "füllen" um dann bei Engpässen den Vertrag aufzukündigen.
Wenn so etwas im Vorfeld mit den Eltern kommuniziert wird, können sie sich bewusst entscheiden, ob sie das "Wagnis" eingehen wollen oder nicht. Ansonsten wird ihnen die Solidarität aufgekündigt.
 
Herzliche Grüße
Petra Eitzenberger
Fachberatung Kath. Kindertageseinrichtungen und Kinderhilfe"
 
Aus Sicht der Verwaltung sollte auf eine Kündigung verzichtet werden. Das Wohl der Kinder und der Vertrauensschutz der Eltern, Kinder und auch der Gemeinde Igersheim sollte Vorrang haben.
 
Kämmerer Neef fasst nochmals die Situation zusammen. Vom Marktgemeinderat beschlossen aber an die Eltern noch nicht kommuniziert wurde, dass ab dem neuen Schuljahr 2024/2025 keine Gastschulanträge mehr genehmigt werden. Somit können die Kinder aus Bernsfelden, die zurzeit den Kindergarten besuchen, nicht mehr in die Schule Bütthard wechseln. Offen war nun der Punkt, ob die bestehenden Verträge der Kindergartenkinder aus Bernsfelden zum nächsten Kindergartenjahr gekündigt werden sollen.
 
Auf Nachfrage erteilt der Vorsitzende dem Ortsvorsteher von Bernsfelden das Wort. Dieser verteidigt die Haltung der Gemeinde Igersheim und vertritt die Auffassung, dass Bütthard früher hätte Kosten anfordern können und Igersheim stets bereit war, die angeforderten Kosten zu bezahlen. Dies wird von Kämmerer Neef bestritten.
Von Seiten der Eltern aus Bernsfelden wird darum gebeten, zumindest die jetzigen Vorschüler in die Schule aufzunehmen. Zum Teil wird auch darum gebeten, alle Geschwisterkinder noch aufzunehmen. Von Seiten der Kindergartenleitung wird zumindest die Aufnahme der jetzigen Vorschüler befürwortet.
 
Im Gremium wird eingehend darüber beraten, ob der gefasste Beschluss geändert und Teilen der Kinder noch eine Aufnahme in die Schule Bütthard gewährt werden soll.

Beschluss 1:
Der Beschluss, dass ab dem Schuljahr 2024/2025 keine Gastschüler aus Baden-Württemberg aufgenommen werden bleibt bestehen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Der Kindergarten wird gebeten, die bestehenden Betreuungsverträge für Krippe und Kindergartenbereich baldmöglichst zu kündigen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
11
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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