Gemeinde Wittighausen - Vorentwurf des Bebauungsplans Solarpark "Ober der Strut", Gemarkung Poppenhausen; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 u. § 2 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Ober der Strut" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Photovoltaikmodulen geschaffen werden. Im Planbereich wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO zur Erzeugung elektrischer Energie festgesetzt. Zulässig sind freistehende Solarmodule ohne Fundamente, notwendige Wechselrichter, Transformatoren sowie sonstige Betriebsgebäude und Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck des SO-Gebietes dienen. Die Festsetzung der maximalen Höhe der Solarmodule von 3,5 m und die maximale Gebäudehöhe der Betriebsanlagen von 3,0 m soll die Höhenentwicklung der Solarmodule und Gebäude begrenzen. Zur Begrenzung der Versiegelung wird eine Grundflächenzahl von 0,8 bezogen auf die Eingriffsfläche festgesetzt. Für den Eingriff in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorgesehen.
Das Plangebiet liegt nördlich des Ortsteiles Poppenhausen im Gewann "Ober der Strut" und direkt angrenzend an die Kreisstraße K2882. Es umfasst eine Planfläche von ca. 6,5 ha und beinhaltet Ackerflächen und einen Grünweg.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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