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öffentlich


Stundung von Forderungen



Sachvortrag:
Von Prüfungsverband wurde bemängelt, dass bei Stundungen von Forderungen die Bonität der Schuldner nicht abgefragt wird. In der Anlage sind zwei mögliche Muster beigefügt.
 
Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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