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öffentlich


Niederschlagung von Forderungen in laufenden Insolvenzverfahren



Sachvortrag:
Vom Prüfungsverband wurde empfohlen, nicht einbringliche Forderungen niederzuschlagen und damit aus der laufenden Buchhaltung und damit aus dem Bestand der Rücklagen herauszunehmen. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen die Firmen oder Privatpersonen im Insolvenzverfahren sind.
 
Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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