Bebauungsplan "Oberdorf", Gemeinde Wittighausen, Gemarkung Vilchband; Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem., § 3 Abs. 2 BauGB; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 07 der Sitzung vom 01.06.2022 und TOP 07 der Sitzung vom 23.08.2023 mit dem Vorentwurf / Entwurf des Bebauungsplans "Oberdorf", Gemarkung Vilchband befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wittighausen hat am 24.10.2023 beschlossen, die südliche Verfahrensgrenze des Bebauungsplans entsprechend der Einzeichnung im Lageplan vom 11.10.2023 zu ändern.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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