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öffentlich


Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Bischofsheimer Weg, 1. Änderung" in Lauda;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
Das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan "Bischofsheimer Weg, 1. Änderung" wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Der Bebauungsplan dient im Besonderen der Nachverdichtung innerhalb des betreffenden Quartiers und der Modernisierung der dort geltenden Bau- und Planungsvorschriften.
Der Bereich des Plangebiets "Bischofsheimer Weg" ist ein seit Jahren untergenutztes Gewerbegebiet. Aufgrund der Lage in der Wasserschutzzone II sind größere gewerbliche Ansiedlungen nicht mehr möglich. Die Lage mit Blick auf die Tauberauen ist aber landschaftlich sehr reizvoll. Auch ist eine direkte Nähe zum Hauptversorgungsbereich Tauber Center gegeben. Aufgrund dessen erscheint eine Umstrukturierung zu einem Urbanen Gebiet sinnvoll und überdies könnte die Schaffung eines dringend benötigten Wohnungsangebots auf den Bestandsflächen realisiert werden.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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